Gesetze / Transplantationsgesetz

TPG

§ 19 Weitere Strafvorschriften

Bund4 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TPG/19?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Wer

1.
entgegen § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a oder Buchstabe b oder Nr. 4 oder § 8c Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3, Abs. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 3 Satz 2, oder § 8c Abs. 3 Satz 1 ein Organ oder Gewebe entnimmt,
2.
entgegen § 8 Abs. 1 Satz 2 ein Organ entnimmt oder
3.
entgegen § 8b Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 2, ein Organ oder Gewebe zur Übertragung auf eine andere Person verwendet oder menschliche Samenzellen gewinnt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TPG/19?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Wer entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2, § 4 Abs. 1 Satz 2 oder § 4a Abs. 1 Satz 1 ein Organ oder Gewebe entnimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Permalink zu Abs. 2arecht.nulegal.eu/gesetze/TPG/19?asof=2019-06-10#abs-2a (2a) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer absichtlich entgegen § 10 Absatz 3 Satz 2 den Gesundheitszustand eines Patienten erhebt, dokumentiert oder übermittelt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TPG/19?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Wer

1.
entgegen § 2 Abs. 4 Satz 1 oder Satz 3 eine Auskunft erteilt oder weitergibt,
2.
entgegen § 13 Abs. 2 eine Angabe verwendet oder
3.
entgegen § 14 Abs. 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, oder Satz 3 personenbezogene Daten offenbart oder verwendet,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/TPG/19?asof=2019-06-10#abs-4 (4) In den Fällen der Absätze 1, 2 und 2a ist der Versuch strafbar.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/TPG/19?asof=2019-06-10#abs-5 (5) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 2 fahrlässig, ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

§ 17 § 18