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Artikel 1 · BT-Drs. 19/11087 · S. 16

Zu Artikel 1 (Änderung des Transplantationsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Transplantationsgesetzes)
Zu Nummer 1
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Einfügung des neuen § 2a.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Da die Bürgerinnen und Bürger dazu ermutigt werden sollen, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende in
dem beim DIMDI einzurichtenden Register abzugeben, müssen sie auch über die damit verbunden Rechtsfolgen
aufgeklärt werden. Ihnen muss bewusst sein, dass ihre Erklärungen dort gespeichert werden, damit die zur Aus-
kunft berechtigten Ärzte durch eine Abfrage klären können, ob eine Organ- oder Gewebeentnahme bei der betref-
fenden Person nach § 3 oder § 4 zulässig ist. Sie sind auch darüber aufzuklären, dass sie eine abgegebene Erklä-
rung jederzeit ändern und widerrufen können. Damit die Bürgerinnen und Bürger eine informierte Entscheidung
treffen können, bestehen verschiedene Beratungsmöglichkeiten. Zum einen sollen zukünftig die Hausärzte über
die Organ- und Gewebespende beraten; daneben besteht das gemeinsam von Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung und der Koordinierungsstelle betriebene Infotelefon Organspende. Über diese Beratungsmöglichkei-
ten ist aufzuklären. Die Aufklärungsunterlagen zur Organ- und Gewebespende sind daher entsprechend zu ergän-
zen.
Zu Doppelbuchstabe bb
Bislang haben Bund und Länder sicherzustellen, dass den Ausweisstellen Organspendeaus-weise zusammen mit
geeigneten Aufklärungsunterlagen zur Verfügung stehen und dass diese bei der Ausgabe der Ausweisdokumente
dem Empfänger ausgehändigt werden. Zukünftig müssen dabei die an die neue Rechtslage angepassten Aufklä-
rungsunterlagen ausgehändigt und bei elektronischer Antragstellung den Bürgerinnen und Bürgern mit den Or-
ganspendeausweisen übermittelt werden. Zudem haben sie die Bürgerinnen und Bürger auf 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.354 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/11087, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 52.739–67.093 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 309be84fd24168e5….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP