§ 176a Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
Stand: 01.07.2021
Wird zitiert von 464
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Frankfurt am Main, 06.12.2022 – 5/08 KLs - 4881 Js 250066/21 (3/22)
- LG Kiel, 30.08.2008 – 20 KLs (1/08)
- BGH, 07.05.2026 – 4 StR 636/25
- BGH, 16.05.2024 – 3 StR 112/23(Verbreitung kinderpornografischer Inhalte: Begriff des "Verbreitens" in § 176c Abs. 2 StGB)
- BGH, 27.06.2001 – 1 StR 66/01Zitiert von 16
- BGH, 21.05.2025 – 2 StR 493/24Abgrenzung von Herstellen und Verbreiten kinderpornographischer InhalteZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 03.06.2026 – 2 StR 614/25
- BGH, 20.05.2026 – 4 StR 30/26
- BGH, 22.04.2026 – 4 StR 225/25Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 176a StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/176a#abs-1 (1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/176a#abs-2 (2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach Absatz 1 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/176a#abs-3 (3) Der Versuch ist in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 und 2 strafbar. Bei Taten nach Absatz 1 Nummer 3 ist der Versuch in den Fällen strafbar, in denen eine Vollendung der Tat allein daran scheitert, dass der Täter irrig annimmt, sein Einwirken beziehe sich auf ein Kind.