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Artikel 1 · BT-Drs. 19/13836 · S. 12

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Zu Nummer 1 (Änderung des § 176)
Zu Buchstabe a
Bei der Änderung von § 176 Absatz 4 Nummer 3 Buchstabe b StGB-E handelt es sich um eine redaktionelle
Berichtigung, da das Wort „um“ im geltenden Recht fehlerhaft sowohl im Einleitungssatz von § 176 Absatz 4
Nummer 3 StGB als auch in § 176 Absatz 4 Nummer 3 Buchstabe b StGB enthalten ist.

Zu Buchstabe b
Die vorgeschlagene Neuregelung von § 176 Absatz 6 StGB-E schließt eine Strafbarkeitslücke im Bereich des
Cybergroomings nach § 176 Absatz 4 Nummer 3 StGB. Bisher war die Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings
gemäß § 176 Absatz 6 StGB umfassend ausgeschlossen, da der Gesetzgeber eine solche nicht für erforderlich
hielt (Bundestagsdrucksache 15/350, S. 18).
Die zunehmende Digitalisierung, insbesondere die sich ausbreitende Nutzung des Internets durch Kinder, bringt
es aber mit sich, dass sich die Zahl potenzieller Opfer und die Gelegenheiten für im Internet aktive pädosexuelle
Täter deutlich erhöht hat. Solche Täter stellen auch dann eine abstrakte Gefahr für Kinder dar, wenn sie irrtümlich
nicht auf ein Kind, sondern auf einen Jugendlichen, einen Erwachsenen oder eine computergeschaffene Phantom-
figur einwirken. Denn letztlich hängt es nur vom Zufall ab, ob es sich bei dem digitalen Gegenüber des Täters
tatsächlich um ein Kind handelt oder ob er bei seinen Streifzügen im Internet an ein „Scheinkind“ gerät. Auch in
der letztgenannten Konstellation hat der Täter den subjektiven Tatbestand vollständig verwirklicht und mit seinen
Handlungen eine erhebliche kriminelle Energie zum Ausdruck gebracht. Die von ihm überschrittene Hemm-
schwelle einerseits und die Vielzahl verfügbarer Online-Kommunikationsplattformen andererseits gebieten es da-
her, die Strafbarkeit des Cybergroomings 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.165 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/13836 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/13836, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 27.839–31.004 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 34587f4e7cbaee81….

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