Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 15/350 · S. 16
Zu Artikel 1 Nr. 12 (§ 176)
Zu Artikel 1 Nr. 12 (§ 176) Zu Buchstabe a (§ 176 Abs. 1) In § 176 Abs. 1 wird der Strafrahmen für minder schwere Fälle, der Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 17 – Drucksache 15/350 vorsieht, gestrichen. Dies geschieht namentlich im Hinblick auf die wahlweise Androhung einer Geldstrafe, für die kein Mindestmaß festgelegt ist und die deshalb im Extremfall fünf Tagessätze betragen kann (§ 40 Abs. 1 Satz 2). Eine solche Sanktionierung wird dem erheblichen Schuld- und Unrechtsgehalt des sexuellen Missbrauchs eines Kindes nicht gerecht. Mit der Streichung des Strafrahmens für min- der schwere Fälle wird außerdem den berechtigten Interes- sen der Opfer einer solchen Straftat Rechnung getragen werden. Für diese Opfer stellt es eine nicht unerhebliche seelische Belastung dar, wenn die gegen ihre Person gerich- tete Straftat als minder schwer eingestuft wird. Diese Belas- tung kann sich verstärken, wenn vor Gericht über die Frage gestritten wird, ob ein minder schwerer Fall vorliegt oder nicht. Die Streichung des Strafrahmens für minder schwere Fälle hat zur Folge, dass das auf Freiheitsstrafe von sechs Monate festgelegte Mindestmaß nicht mehr unterschritten werden kann. Zu Buchstabe b (§ 176 Abs. 3 – neu) Im Gegensatz zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a des früheren Gesetzentwurfs des Bundesrates in Bundestagsdrucksache 14/1125 und Artikel 1 Nr. 5 des Gesetzentwurfs der Frak- tion der CDU/CSU in Bundestagsdrucksache 15/29 sieht der vorliegende Entwurf davon ab, die in § 176 Abs. 1 und 2 geregelten Grundtatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern als Verbrechen einzustufen. Er folgt damit der Auffassung der Bundesregierung, die sich bereits zweimal mit eingehender Begründung gegen eine Heraufstufung des § 176 Abs. 1 und
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.882 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 15/350, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 75.016–84.898 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.61) +D1D2D3 · Prüfwert 5ef20b3230b2aa9b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP