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Artikel 1 · BT-Drs. 15/350 · S. 16

Zu Artikel 1 Nr. 12 (§ 176)

Zu Artikel 1 Nr. 12 (§ 176)
Zu Buchstabe a (§ 176 Abs. 1)
In § 176 Abs. 1 wird der Strafrahmen für minder schwere
Fälle, der Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 17 – Drucksache 15/350
vorsieht, gestrichen. Dies geschieht namentlich im Hinblick
auf die wahlweise Androhung einer Geldstrafe, für die kein
Mindestmaß festgelegt ist und die deshalb im Extremfall
fünf Tagessätze betragen kann (§ 40 Abs. 1 Satz 2). Eine
solche Sanktionierung wird dem erheblichen Schuld- und
Unrechtsgehalt des sexuellen Missbrauchs eines Kindes
nicht gerecht. Mit der Streichung des Strafrahmens für min-
der schwere Fälle wird außerdem den berechtigten Interes-
sen der Opfer einer solchen Straftat Rechnung getragen
werden. Für diese Opfer stellt es eine nicht unerhebliche
seelische Belastung dar, wenn die gegen ihre Person gerich-
tete Straftat als minder schwer eingestuft wird. Diese Belas-
tung kann sich verstärken, wenn vor Gericht über die Frage
gestritten wird, ob ein minder schwerer Fall vorliegt oder
nicht. Die Streichung des Strafrahmens für minder schwere
Fälle hat zur Folge, dass das auf Freiheitsstrafe von sechs
Monate festgelegte Mindestmaß nicht mehr unterschritten
werden kann.
Zu Buchstabe b (§ 176 Abs. 3 – neu)
Im Gegensatz zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a des früheren
Gesetzentwurfs des Bundesrates in Bundestagsdrucksache
14/1125 und Artikel 1 Nr. 5 des Gesetzentwurfs der Frak-
tion der CDU/CSU in Bundestagsdrucksache 15/29 sieht
der vorliegende Entwurf davon ab, die in § 176 Abs. 1 und
2 geregelten Grundtatbestände des sexuellen Missbrauchs
von Kindern als Verbrechen einzustufen. Er folgt damit der
Auffassung der Bundesregierung, die sich bereits zweimal
mit eingehender Begründung gegen eine Heraufstufung des
§ 176 Abs. 1 und 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 9.882 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 15/350, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 75.016–84.898 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.61) +D1D2D3 · Prüfwert 5ef20b3230b2aa9b….

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