§ 184h Begriffsbestimmungen
Stand: 10.06.2019
Im Sinne dieses Gesetzes sind
Wird zitiert von 119 Entscheidungen zu § 184h StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 13.03.2018 – 4 StR 570/17Straftatbestand der sexuellen Belästigung: Auslegung des Tatbestandsmerkmals der körperlichen Berührung „in sexuell bestimmter Weise“Zitiert von 16
- BGH, 18.01.2023 – 5 StR 218/22Sexuelle Handlung bei Kuß auf Mund eines KindesZitiert von 4
- BGH, 26.04.2017 – 2 StR 574/16Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und Kindern: Erheblichkeit der sexuellen HandlungZitiert von 10
- BGH, 24.05.2022 – 4 StR 72/22Relativer Revisionsgrund im Strafverfahren: Verfahrensfehlerhafte Nichtausschließung der Öffentlichkeit während der Schlussvorträge; strafmildernde Wirkung eines Geständnisses im letzten Wort des AngeklagtenZitiert von 14
- BGH, 06.05.2020 – 2 StR 543/19Strafverurteilung wegen versuchten Ladendiebstahls sowie sexueller Belästigung u.a.: Rücktritt vom unbeendeten Versuch; sexuelle Handlung bei Berühren des Geschlechtsteils über der Kleidung; Feststellungen zum subjektiven Empfindungen des KindesZitiert von 7
- BGH, 26.04.2017 – 2 StR 580/16Sexuelle Nötigung: Erheblichkeit sexueller Handlungen; Strafzumessung bei mehrfacher Tatbegehung über einen längeren Zeitraum; Berücksichtigung der Schaffung eines "Klimas sexueller Übergriffigkeit"Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BGH, 07.05.2026 – 4 StR 636/25
- BGH, 05.05.2026 – 2 StR 379/25
- BGH, 26.03.2026 – 4 StR 620/25Strafrecht: Tateinheit zwischen vollendeter Nötigung und Bedrohung gemäß § 241 Abs. 2 StGB Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 184h StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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04.11.2016 Ausfertigung
§ 184h eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. November 2016 (BGBl. I 2460)
BGBl. 2016 I S. 2460
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21.01.2015 Ausfertigung
§ 184h umnummeriert und geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Januar 2015 (BGBl. I 10)
BGBl. 2015 I S. 10
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