§ 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte
Stand: 01.07.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/184c#abs-1 (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/184c#abs-2 (2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und gibt der Inhalt in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, 2 und 4 ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wieder, so ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/184c#abs-3 (3) Wer es unternimmt, einen jugendpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, abzurufen oder sich den Besitz an einem solchen Inhalt zu verschaffen, oder wer einen solchen Inhalt besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/184c#abs-4 (4) Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, und Absatz 3 sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf einen solchen jugendpornographischen Inhalt, den sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/184c#abs-5 (5) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 1 Nummer 2 und 4 sowie Absatz 3.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/184c#abs-6 (6) § 184b Absatz 5 bis 7 gilt entsprechend.
Wird zitiert von 225 Entscheidungen zu § 184c StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 12.01.2021 – 3 StR 362/20Verstoß gegen strafbewehrte Weisungen während der Führungsaufsicht: Anforderungen an die Bestimmtheit der Weisung und an die Klarstellung der Strafbewehrtheit im FührungsaufsichtsbeschlussZitiert von 9
- VG Wiesbaden, 17.10.2022 – 28 K 854/20.WI.D
- OLG Düsseldorf, 24.05.2005 – I-20 U 143/04
- VG Düsseldorf, 04.10.2017 – 37 K 10723/16.BDG
- BGH, 19.10.2022 – 4 StR 168/21(Anwendbarkeit der Irrtumsvorschrift des § 16 Abs. 2 StGB im Verhältnis von § 184b zu § 184c StGB)Zitiert von 1
- VG Karlsruhe, 29.10.2024 – DL 17 K 3618/23
Zuletzt entschieden
- BGH, 01.07.2026 – 5 StR 96/26
- BGH, 03.06.2026 – 2 StR 614/25
- BVerfG, 21.05.2026 – 2 BvR 1096/22, 2 BvR 1097/22Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerden gegen die Strafbarkeit des Inverkehrbringens, des Erwerbs und des Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild gem § 184l StGB - Sondervotum zum Ergebnis
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 184c StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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16.06.2021 Ausfertigung
§ 184c geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juni 2021 (BGBl. I 1810)
BGBl. 2021 I S. 1810
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30.11.2020 Ausfertigung
§ 184c geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. November 2020 (BGBl. I 2600)
BGBl. 2020 I S. 2600
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31.10.2008 Ausfertigung
§ 184c umnummeriert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Oktober 2008 (BGBl. I 2149)
BGBl. 2008 I S. 2149
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27.12.2003 Ausfertigung
§ 184c umnummeriert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I 3007)
BGBl. 2003 I S. 3007
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