Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/19859 · S. 43
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches):
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches): Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht): Folgeänderungen zu den neuen Überschriften der §§ 74d, 184, 184a, 184b, 184c und der Streichung von § 184d. Zu Nummer 2 (§ 5 StGB-E): Durch die Erweiterung von § 5 StGB soll für die §§ 86, 86a, 111 und 130 StGB-E bestimmt werden, unter welchen Voraussetzungen deutsches Strafrecht, unabhängig vom Recht des Tatorts, auch auf im Ausland begangene Hand- lungen anwendbar ist. Erfasst werden sollen die Fälle, in denen die Handlung durch einen Deutschen oder einen Ausländer mit Lebensgrundlage im Inland begangen wird und sie sich im Inland in der näher umschriebenen Weise „auswirkt“. Zum generellen Hintergrund und Inhalt der Regelung wird im Übrigen auf die Ausführungen im Allgemeinen Teil unter II. 3. und III. 2. Buchstabe b verwiesen. § 5 StGB-E gilt unverändert für Handlungen, die „im Ausland begangen werden“. Da der Handlungsort bei akti- vem Tun durch den Aufenthaltsort des Täters bestimmt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 19. August 2014, 3 StR 88/14, bei juris Rn. 9), muss sich dieser bei Vornahme der Tathandlung im Ausland aufhalten. Zu Buchstabe a (§ 5 Nummer 3 StGB-E): Zu Doppelbuchstabe aa (§ 5 Nummer 3 Buchstaben a und b StGB-E): In den neuen Nummern a und b von § 5 Nummer 3 StGB-E wird bestimmt, unter welchen Voraussetzungen die §§ 86, 86a StGB-E auch auf Auslandstaten anwendbar sind, unabhängig vom Recht des Tatorts. Die Aufnahme in Nummer 3 erfolgt, weil es sich um Tatbestände aus dem Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Besonderen Teils (Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates) handelt. Zu § 5 Nummer 3 Buchstabe a StGB-E (Auslandstaten nach § 86 StGB-E): Zu den einzelnen Voraussetzungen, unter denen § 86 StGB-E nach § 5 Nummer 3 Buchstabe a StGB-E auf Aus- landstaten anwendbar
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 127.459 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/19859, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 177.885–305.344 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 7942918b2fbcd1b2….
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