Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
SGB VI§ 105 Tötung eines Angehörigen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 10
Nach Gewicht
- LSG Hessen, 24.09.2010 – L 5 R 184/10
- BSG, 17.04.2012 – B 13 R 347/10 BHinterbliebenenrente - vorsätzliche Tötung auf Verlangen des Versicherten durch die Witwe - AnspruchsausschlussZitiert von 5
- SG Düsseldorf, 01.09.2009 – S 6 (27) R 70/06
- SG Düsseldorf, 23.12.2008 – S 6 (27) R 435/05Zitiert von 1
- LSG NRW, 05.02.2000 – L 14 RA 39/98Zitiert von 3
- BSG, 05.05.2015 – B 5 R 18/14 RSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an RevisionsbegründungZitiert von 17
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 04.09.2025 – 2 C 13.24Reichweite der disziplinarischen Verantwortlichkeit eines Ruhestandsbeamten; Doppelmord im AuslandZitiert von 1
- BSG, 08.02.2017 – B 14 AS 3/16 R(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten - Anwendbarkeit des § 34 Abs 1 S 1 SGB 2 in der seit dem 1.4.2011 geltenden Fassung auf vorhergehende Lebenssachverhalte - Ausschluss durch Sanktionierung des Verhaltens nach den §§ 31 ff SGB 2 - Herbeiführung der Leistungsvoraussetzungen - Aufrechterhaltung der Hilfebedürftigkeit)Zitiert von 18
- BSG, 04.12.2014 – B 2 U 18/13 R(Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - haftungsbegründende Kausalität - schwerste unfallbedingte Verletzungen - Behandlungsabbruch - Tod des Versicherten - wesentliche Wirkursachen - Schutzzweck der Norm: Entscheidungsautonomie und Menschenwürde des Versicherten gem Art 1 GG - Ablehnungsrecht des Versicherten auf lebensverlängernde Maßnahmen - Hinterbliebenenrente - Leistungsausschluss gem § 101 Abs 1 SGB 7 - Geltungsbereich - objektiver Gesetzeszweck - vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalls - zivilrechtlicher Grundsatz des "venire contra factum proprium" - Strafbarkeit - einschränkende Auslegung: teleologische Reduktion - objektiver Wille des Gesetzgebers: Patientenautonomie - verbindliche Patientenverfügung - strafrechtliche BGH-Rechtsprechung - gerechtfertigte Sterbehilfe - Betreuer - Sterbeprozess - Durchtrennen der Magensonde)Zitiert von 63
10 Entscheidungen zu § 105 SGB VI →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 105 SGB VI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Anspruch auf Rente wegen Todes und auf Versichertenrente, soweit der Anspruch auf dem Rentensplitting beruht, besteht nicht für die Personen, die den Tod vorsätzlich herbeigeführt haben.