Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
SGB VI§ 104 Minderung der Erwerbsfähigkeit bei einer Straftat
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/104#abs-1 (1) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Altersrenten für schwerbehinderte Menschen oder große Witwenrenten oder große Witwerrenten können ganz oder teilweise versagt werden, wenn die Berechtigten sich die für die Rentenleistung erforderliche gesundheitliche Beeinträchtigung bei einer Handlung zugezogen haben, die nach strafgerichtlichem Urteil ein Verbrechen oder vorsätzliches Vergehen ist. Dies gilt auch, wenn aus einem in der Person der Berechtigten liegenden Grunde ein strafgerichtliches Urteil nicht ergeht. Zuwiderhandlungen gegen Bergverordnungen oder bergbehördliche Anordnungen gelten nicht als Vergehen im Sinne des Satzes 1.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/104#abs-2 (2) Soweit die Rente versagt wird, kann sie an unterhaltsberechtigte Ehegatten, Lebenspartner und Kinder geleistet werden. Die Vorschriften der §§ 48 und 49 des Ersten Buches über die Auszahlung der Rente an Dritte werden entsprechend angewendet.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 104 SGB VI →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Hessen, 20.11.2014 – L 5 R 129/14
- SG GieBen, 26.02.2014 – S 4 R 158/12Zitiert von 1
- LSG Baden-Württemberg, 16.03.2006 – L 6 VS 880/05
- BSG, 16.12.2004 – B 9 VS 1/04 RSoldatenversorgung: Versorgungsrechtlicher Wegeunfallschutz bei einer strafbaren Gefährdung des Straßenverkehrs auf dem Heimweg Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- SG Aachen, 12.12.2005 – S 6 KR 152/04
- BSG, 25.05.2018 – B 13 R 30/17 R(Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Verhinderung des Arbeitsmarktzugangs bei einem nach § 63 StGB untergebrachten Versicherten)Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- BSG, 17.04.2012 – B 13 R 347/10 BHinterbliebenenrente - vorsätzliche Tötung auf Verlangen des Versicherten durch die Witwe - AnspruchsausschlussZitiert von 6
- LSG Schleswig, 21.04.2008 – L 8 U 110/06
- BSG, 18.03.2008 – B 2 U 1/07 RGesetzliche Unfallversicherung: Ermessensfehlerfreie Ablehnung von Geldleistungen nach einem Arbeitsunfall bei Begehung einer vorsätzlichen Straftat Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 49
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 104 SGB VI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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15.12.2004 Ausfertigung
§ 104 eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I 3396)
BGBl. 2004 I S. 3396
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.