Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 15/2149 · S. 21
Zu Artikel 1 (Änderung des Sechsten Buches
Zu Artikel 1 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Redaktionelle Folgeänderungen. Zu Nummer 2 (§ 5) Mit der Ergänzung in § 5 Abs. 2 Satz 3 wird klargestellt, dass die Bestimmungen über die Versicherungsfreiheit bei geringfügiger selbständiger Tätigkeit für die Bezieher von Existenzgründungszuschüssen nach § 421l SGB III nicht anzuwenden sind. Entsprechend dem Gesetzeszweck wird hiermit erreicht, dass die Bezieher solcher Leistungen auch dann Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zah- len haben, wenn der aus der selbständigen Tätigkeit erzielte Gewinn die Grenze der Geringfügigkeit nach § 8 SGB IV nicht übersteigt, da Existenzgründungszuschüsse gewährt werden, damit dieser Personenkreis beim Aufbau seiner selbständigen Existenz eine soziale Absicherung hat. Zu Nummer 3 (Überschrift vor § 8) Redaktionelle Bereinigung. Zu Nummer 4 (§ 33) Zu Buchstabe a Mit der Verwendung des Plurals wird – ebenso wie mit der Klarstellung in § 89 – verdeutlicht, dass es unterschiedliche, nebeneinander bestehende Renten wegen Alters gibt, auf die nach den gesetzlichen Vorschriften jeweils ein Anspruch bestehen kann. Anlass für die Klarstellung ist die Auffassung des 4. Senates des Bundessozialgerichtes (BSG), auch nach Einführung des Rentenreformgesetzes 1992 sei das zuvor bestehende „System von mehreren Rechtsgrundlagen für das eine (Stamm-)Recht“ weitergeführt worden (vgl. Urteil vom 9. April 2002 Az. B 4 RA 58/01 R). Stattdessen ist mit dem Rentenreformgesetz 1992 eine systematische Neuausrich- tung vorgenommen worden. In § 33 Abs. 1 werden seitdem die unterschiedlichen Renten wegen Alters aufgeführt. Zu den Buchstaben b bis d Folgeänderungen aufgrund der Klarstellung nach Buchstabe a. Zu Nummer 5 (§ 34) Durch diese Regelung wird der Wech
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 46.191 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 15/2149, 15. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 88.747–134.938 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert cf1e9c19eb0b6424….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP