§ 212 Totschlag
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1.034
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 11.09.2003 – 2 StR 230/03Zitiert von 3
- BVerfG, 21.06.1977 – 1 BvL 14/76Strafrecht: Vereinbarkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes mit dem Grundgesetz KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 38
- LG Bielefeld, 22.11.2022 – 1 Ks - 446 Js 500/21 – 10/22
- LG Bielefeld, 22.11.2022 – 1 Ks 10/22
- LG Bonn, 26.06.2015 – 24 Ks - 930 Js 1152/14 K - 2/15
- BGH, 09.11.1951 – 2 StR 296/51Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 212 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/212#abs-1 (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/212#abs-2 (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.