§ 216 Tötung auf Verlangen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/216#abs-1 (1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/216#abs-2 (2) Der Versuch ist strafbar.
Wird zitiert von 82 Entscheidungen zu § 216 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 07.10.2008 – 2 BvR 578/07Zitiert von 8
- BGH, 25.06.2010 – 2 StR 454/09Gerechtfertigte Sterbehilfe durch BehandlungsabbruchZitiert von 16
- LSG Hessen, 24.09.2010 – L 5 R 184/10
- BGH, 22.04.2005 – 2 StR 310/04Strafrecht: Erfüllung des Mordmerkmals der Befriedigung des Geschlechtstriebes bei erst später beabsichtigter Betrachtung von Videoaufnahmen der Tötung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- BGH, 14.08.1963 – 2 StR 181/63Zitiert von 7
- BGH, 07.10.2010 – 3 StR 168/10Tötung auf Verlangen: Ernstlichkeit des TötungsverlangensZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- VG Bremen, 11.06.2026 – 2 K 1053/25Feststellung eines Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG wegen schwerer psychischer Erkrankung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LG Aachen, 11.03.2026 – 52 Ks- 401 Js 384/25 - 22/25
- BGH, 26.08.2025 – 4 StR 255/25Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 216 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.