Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II§ 11a Nicht zu berücksichtigendes Einkommen
Stand: 03.01.2026
Wird zitiert von 383
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG Hessen, 17.07.2024 – L 6 AS 310/23, L 6 AS 311/23Zitiert von 1
- BSG, 13.07.2022 – B 7/14 AS 75/20 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Trinkgelder - freiwillige Zuwendungen Dritter - Abgrenzung zum Erwerbseinkommen - sittliche Verpflichtung zur Trinkgeldzahlung - Nichtberücksichtigung wegen grober Unbilligkeit - Überkompensation - Nichtberücksichtigung bis zu einer Höhe von 10 % des maßgebenden Regelbedarfs
- BSG, 11.11.2021 – B 14 AS 15/20 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Entschädigung bei unangemessener bzw überlanger Dauer eines GerichtsverfahrensZitiert von 11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2020 – L 10 SF 8/19 EK AS
- LSG Hessen, 17.08.2015 – L 9 AS 618/14Zitiert von 1
- SG Karlsruhe, 30.03.2016 – S 4 AS 2297/15
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 23.06.2026 – L 21 AS 631/26 B ER
- LSG NRW, 08.06.2026 – L 7 AS 670/26 B ERL 7 AS 671/26 B
- BSG, 12.03.2026 – B 4 AS 26/24 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - einmalige kommunale Leistung - Einwohner-Energie-Geld (EEG) der Stadt Kassel zur Abmilderung finanzieller Belastungen durch gestiegene Kosten der Energieversorgung während des Winterhalbjahres 2022/2023
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 11a SGB II zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/11a#abs-1 (1) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/11a#abs-2 (2) Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der kein Vermögensschaden ist, nach § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/11a#abs-3 (3) Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, sind nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen, als die Leistungen nach diesem Buch im Einzelfall demselben Zweck dienen. Abweichend von Satz 1 sind als Einkommen zu berücksichtigen
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/11a#abs-4 (4) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie die Lage der Empfängerinnen und Empfänger nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/11a#abs-5 (5) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/11a#abs-6 (6) Überbrückungsgeld nach § 51 des Strafvollzugsgesetzes oder vergleichbare Leistungen nach landesrechtlichen Regelungen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/11a#abs-7 (7) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien ausgeübt werden. Satz 1 gilt nicht für eine Ausbildungsvergütung, auf die eine Schülerin oder ein Schüler einen Anspruch hat.