Gesetze / Bundesfreiwilligendienstgesetz
BFDG§ 2 Freiwillige
Stand: 29.05.2024
Freiwillige im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die
Angemessen ist ein monatliches Taschengeld, das 8 Prozent der in der allgemeinen Rentenversicherung monatlich geltenden Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt und dem Taschengeld anderer Personen entspricht, die einen Jugendfreiwilligendienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz leisten und eine vergleichbare Tätigkeit in derselben Einsatzstelle ausüben. Bei einem freiwilligen Dienst vergleichbar einer Teilzeitbeschäftigung ist das Taschengeld zu kürzen.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu § 2 BFDG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- SG Altenburg, 10.03.2025 – S 39 AS 219/24
- LSG Thüringen, 23.09.2015 – L 4 AS 17/15Zitiert von 2
- OVG NRW, 12.07.2018 – 14 A 1105/18.A
- LSG Thüringen, 21.06.2017 – L 4 AS 1116/15
- OLG Düsseldorf, 13.05.2015 – VII-Verg 38/14
- BSG, 11.12.2025 – B 10/12 KR 7/23 RKranken- und Pflegeversicherung der Landwirte - Versicherungspflicht bzw -freiheit - landwirtschaftliche Unternehmertätigkeit - selbstständige Tätigkeit - Minderjähriger - Vollzeitschulpflicht
Zuletzt entschieden
- BSG, 22.09.2022 – B 4 AS 60/21 R(Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Sozialleistungen - Pflicht zur Beantragung vorzeitiger Altersrente - unbillige Härte - Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienst - keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder sonstige Erwerbstätigkeit iS des § 4 S 1 UnbilligkeitsV - Unbilligkeit iS des § 2 UnbilligkeitsV nicht bei Erwerb einer bloßen Anwartschaft auf Arbeitslosengeld - Unbilligkeit iS des § 3 nicht bei einer später als in einem Jahr bevorstehenden abschlagsfreien Altersrente - kein atypischer Fall - sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Kosten des Vorverfahrens - Kostenerstattung - gerichtliches Ermessen - Veranlassungsprinzip - Rechtsgedanke des § 63 Abs 1 S 2 SGB 10)Zitiert von 10
- LSG NRW, 23.03.2017 – L 9 SO 538/16
- BAG, 22.09.2016 – 6 AZR 432/15Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA bei Unterbrechung der Kindergeldberechtigung durch freiwilligen zusätzlichen WehrdienstZitiert von 24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 BFDG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 2 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 644)
BGBl. 2019 I S. 644
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.