Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsMeldVO · SächsGVBl. 2015 Nr. 13, S. 515, Fsn-Nr. 26-4.4/2

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes

42 Normen · ausgefertigt 09.10.2015 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Regelungsgegenstand und Zuständigkeiten
  3. § 2 Intermediär
  4. § 3 Verzeichnisdienst
  5. § 4 Stand der Technik
  6. § 5 Betrieb des Sächsischen Melderegisters
  7. § 6 Datenformat und Verfahren der Datenübermittlung
  8. § 7 Plausibilitätsprüfungen
  9. § 8 Kosten
  10. § 9 Regelmäßige Datenübermittlungen
  11. § 10 Sicherungsmaßnahmen
  12. § 11 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Staatskanzlei
  13. § 11a Regelmäßige Datenübermittlungen an das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Unterstützung von Corona-Schutzmaßnahmen
  14. § 12 Regelmäßige Datenübermittlungen an das Landeskriminalamt
  15. § 13 Regelmäßige Datenübermittlungen an die Landkreise und Kreisfreien Städte zur Überwachung der Erfüllung der Anmeldepflichten
  16. § 14 Regelmäßige Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  17. § 15 Automatisierte Abrufverfahren
  18. § 16 Protokollierung, Dokumentation
  19. § 17 Automatisiertes Abrufverfahren für Behörden, andere öffentliche Stellen und Gerichte des Freistaates Sachsen sowie seiner Aufsicht unterstehende juristische Personen des öffentlichen Rechts
  20. § 18 Automatisiertes Abrufverfahren für die Polizeidienststellen und für die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen
  21. § 19 Automatisiertes Abrufverfahren für das Landesamt für Verfassungsschutz
  22. § 20 Automatisiertes Abrufverfahren für die Ausländerbehörden
  23. § 21 Automatisiertes Abrufverfahren für den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen
  24. § 22 Automatisiertes Abrufverfahren für die Vermessungsverwaltung
  25. § 23 Automatisiertes Abrufverfahren für die Wohngeldbehörden
  26. § 24 Automatisiertes Abrufverfahren für die Waffenbehörden
  27. § 25 Automatisiertes Abrufverfahren für die Landesdirektion Sachsen
  28. § 26 Automatisiertes Abrufverfahren für die Staatsanwaltschaften und die strafverfolgend tätig werdenden Finanzbehörden
  29. § 27 Automatisiertes Abrufverfahren für die Gerichte und die Landesjustizkasse
  30. § 28 Automatisiertes Abrufverfahren für die Finanzämter und das Landesamt für Steuern und Finanzen
  31. § 29 Automatisiertes Abrufverfahren für die Straßenverkehrsbehörden als Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörden
  32. § 30 Automatisiertes Abrufverfahren für die Behörden mit Aufgaben in der Schülerbeförderung
  33. § 31 Automatisiertes Abrufverfahren für die Kassenärztliche Vereinigung
  34. § 32 Automatisiertes Abrufverfahren für den Kommunalen Sozialverband Sachsen
  35. § 33 Automatisiertes Abrufverfahren für die Sozialbehörden
  36. § 34 Automatisiertes Abrufverfahren für die Gesundheitsbehörden
  37. § 35 Automatisiertes Abrufverfahren für die Jugendämter
  38. § 36 Automatisiertes Abrufverfahren für die Jobcenter
  39. § 37 Automatisiertes Abrufverfahren für die Unfallkasse Sachsen
  40. § 38 Automatisiertes Abrufverfahren für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  41. § 39 Automatisiertes Abrufverfahren für den Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung
  42. § 40 Automatisiertes Abrufverfahren für die Flurbereinigungs- und Flurneuordnungsbehörden
  43. § 41 Übergangsregelungen