Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Meldeverordnung

SächsMeldVO

§ 4 Stand der Technik

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die nach Maßgabe des § 2 Absatz 4 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes und des § 1 Absatz 2 jeweils zuständigen Stellen haben die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die Bestandteile der technischen Landesinfrastruktur den Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit jeweils einzeln und in Verbindung miteinander nach dem Stand der Technik entsprechen.

§ 3 § 5