Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 270

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des Abschiebungshaftvollzugsdienstes sowie die Laufbahnbefähigung des Werkdienstes im Abschiebungshaftvollzugsdienst in Unterbringungseinrichtungen für Ausreisepflichtige des Landes Nordrhein-Westfalen

32 Normen · ausgefertigt 20.02.2025 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Laufbahnbefähigung
  3. § 2 Einstellungsvoraussetzungen
  4. § 3 Bewerbung
  5. § 4 Eignungsfeststellungsverfahren
  6. § 5 Einstellung und Zulassung
  7. § 6 Rechtsstellung
  8. § 7 Ausbildungsziel
  9. § 8 Dauer der Ausbildung
  10. § 8a Regelungen für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen
  11. § 9 Vorzeitige Entlassung
  12. § 10 Ausbildungsgang
  13. § 11 Verantwortung für die Ausbildung, Lehrkräfte und Praxisanleitung
  14. § 12 Praktische Ausbildung
  15. § 13 Schulische Ausbildung
  16. § 14 Bewertung der Leistungen
  17. § 15 Voraussetzungen für die Laufbahnprüfung
  18. § 16 Zweck und Art der Laufbahnprüfung
  19. § 17 Prüfungsausschuss
  20. § 18 Prüfungsverfahren
  21. § 19 Schriftlicher Teil der Laufbahnprüfung
  22. § 20 Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistungen
  23. § 21 Mündlicher Teil der Laufbahnprüfung
  24. § 22 Bewertung der mündlichen Prüfungsleistungen
  25. § 23 Schlussentscheidung
  26. § 24 Niederschrift über den Prüfungshergang und Erteilung des Zeugnisses
  27. § 25 Nichtablieferung von Prüfungsarbeiten und Versäumen der Prüfungstermine
  28. § 26 Verstöße gegen die Prüfungsbestimmungen
  29. § 27 Wiederholung der Prüfung
  30. § 28 Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten
  31. § 29 Laufbahn des Werkdienstes im Abschiebungshaftvollzug
  32. § 30 Übergangsregelung
  33. § 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten