Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. 2008 S. 150

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur amtlichen Kontrollassistentin und zum amtlichen Kontrollassistenten

26 Normen · Ausgangsfassung vom 29.01.2008 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Volltext
  3. § 1 Ziel der Ausbildung
  4. § 2 Einstellungsvoraussetzungen
  5. § 3 Lehrgang
  6. § 4 Ausbildungsbehörden, Ausbildungsstellen
  7. § 5 Ausbildungsleiter, Ausbilder
  8. § 6 Unterbrechung, Verlängerung
  9. § 7 Leistungsnachweise
  10. § 8 Bewertung der Leistungen
  11. § 9 Unterweisungsinhalte
  12. § 10 Befähigungsbericht
  13. § 11 Unterrichtsinhalte
  14. § 12 Aufsichtsarbeiten
  15. § 13 Allgemeines
  16. § 14 Prüfungsausschuss
  17. § 15 Antrag auf Zulassung zur Prüfung
  18. § 16 Entscheidung über die Zulassung
  19. § 17 Gliederung der Prüfung
  20. § 18 Ausschluss der Öffentlichkeit
  21. § 19 Leitung und Aufsicht
  22. § 20 Rücktritt, Nichtteilnahme
  23. § 21 Nicht bestandene Prüfung, Wiederholungsprüfung
  24. § 22 Ermittlung des Ausbildungsergebnisses
  25. § 23 Feststellung und Bekanntgabe des Ausbildungsergebnisses
  26. § 24 Ausbildungszeugnis, Befähigungsnachweis
  27. § 25 Ausbildungs- und Prüfungsakten
  28. § 26 Inkrafttreten
  29. Schlussformel
  30. Anlage 1 Anlage

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    18.11.2025 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 18. November 2025 (GV. NRW. S. 1039)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    14.11.2015 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 19.10.2015, Artikel 1

    GV. NRW. S. 728 Quelle (GV. NRW.)

  3. Historischer Änderungsnachweis

    16.11.2013 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 21.10.2013, Artikel 2

    GV. NRW. S. 617

  4. Historischer Änderungsnachweis

    04.12.2010 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 23.11.2010, Artikel 2

    GV. NRW. S. 623

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).