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APVOKontrAss NRW

§ 3 Lehrgang

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29500/3#abs-1 (1) Die Ausbildung dauert mindestens sechs Monate und gliedert sich in eine praktische Unterweisung von 18 Wochen und einen tätigkeitsbezogenen theoretischen Unterricht von acht Wochen. Sie schließt mit einer Prüfung ab.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29500/3#abs-2 (2) Inhalte und Umfang der Ausbildung richten sich nach dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage zu dieser Verordnung). Dabei sind die für die einzelnen Ausbildungsabschnitte genannten Zeiten zu berücksichtigen.

§ 2 § 4