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APVOKontrAss NRW

§ 9 Unterweisungsinhalte

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29500/9#abs-1 (1) Die praktischen Unterweisungen richten sich nach dem Ausbildungsrahmenplan gemäß der Anlage zu dieser Verordnung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29500/9#abs-2 (2) Der Ausbildungsleiter legt im Einvernehmen mit den Ausbildungsstellen gemäß § 4 Abs. 2 die Reihenfolge der Lehrgangsabschnitte für die Auszubildenden im Voraus fest. Aus Gründen einer sachgerechten Ausbildung kann davon abgewichen werden.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_29500/9#abs-3 (3) Die Auszubildenden sind in typische Arbeitsvorgänge einzuführen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, Vorgänge möglichst selbstständig zu bearbeiten. Die Auszubildenden sollen auch an Dienstbesprechungen teilnehmen.

§ 8 § 10