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Bekanntmachung der Neufassung der Satzung für den RuhrverbandVolltext
Stand: 26.08.2026
Vom 13. Februar 2004
Aufgrund der Nummer 7 der Änderung der Satzung für den Ruhrverband vom 6. Dezember 2002 (GV. NRW. 2003 S. 604) wird nachstehend der Wortlaut der Satzung für den Ruhrverband vom 20. Januar 1992 (GV. NRW. S. 62) in der ab dem 1. Januar 2004 geltenden Fassung bekanntgemacht.
Inhaltsübersicht
Sitz, Verbandsgebiet
Mindestbeiträge für die Begründung der Mitgliedschaft, Mitgliederverzeichnis
Beitragseinheit, Gesamtzahl der Delegierten, Amtszeit
Benennung der Delegierten
Bildung von Stimmgruppen
Wahl der Delegierten der Stimmgruppen
Liste der Delegierten
Einberufung und Sitzungen der Verbandsversammlung, Entschädigung
Wahl der Mitglieder des Verbandsrates
Sitzungen des Verbandsrates, Beschlussbuch, Entschädigung
Ausschüsse des Verbandsrates
Zusammensetzung des Vorstandes, Zuständigkeiten
Anlagen des Verbandes, Übergabepunkt
Pflichten zum Schutz von Gewässern, Grundstücken und Anlagen
Bau- und Maßnahmepläne
Wirtschaftsführung; Rechnungswesen
Jahresabschluss; Rechnungsprüfung
Abnahme des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstandes
Beitragsgruppen und Beitragsbedarf
Beiträge gemäß § 26 Abs. 3 RuhrVG
Sonderbeiträge für Zusatzwassermengen
Beiträge für den Ausgleich der Wasserführung und die Sicherung des Hochwasserabflusses
Beiträge für die Gewässerunterhaltung
Beiträge für Renaturierung
Beiträge gemäß § 26 Abs. 4 und § 41 Abs. 7 RuhrVG
Sonderbeiträge für Abwasserableiter
Beiträge für die Gewässerrenaturierung
Sonderbeiträge für übernommene Aufgaben
Auftragsmaßnahmen
Veranlagung
Veranlagung ausgeschiedener und ihre Teilnahme einschränkender Mitglieder gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 RuhrVG (zu § 25 Abs. 4 RuhrVG)
Veranlagung ausgeschiedener und ihre Teilnahme einschränkender Mitglieder gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RuhrVG (zu § 25 Abs. 4 RuhrVG)
Beitragszahlungen
Widerspruchsausschuss
Bekanntmachungen
Zustellung durch Einschreiben; elektronische Kommunikation
Genehmigung von Geschäften