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Bekanntmachung der Neufassung der Satzung für den Ruhrverband

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 13. Februar 2004

Aufgrund der Nummer 7 der Änderung der Satzung für den Ruhrverband vom 6. Dezember 2002 (GV. NRW. 2003 S. 604) wird nachstehend der Wortlaut der Satzung für den Ruhrverband vom 20. Januar 1992 (GV. NRW. S. 62) in der ab dem 1. Januar 2004 geltenden Fassung bekanntgemacht.

Inhaltsübersicht

§ 1

Sitz, Verbandsgebiet

§ 2

Mindestbeiträge für die Begründung der Mitgliedschaft, Mitgliederverzeichnis

§ 3

Beitragseinheit, Gesamtzahl der Delegierten, Amtszeit

§ 4

Benennung der Delegierten

§ 5

Bildung von Stimmgruppen

§ 6

Wahl der Delegierten der Stimmgruppen

§ 7

Liste der Delegierten

§ 8

Einberufung und Sitzungen der Verbandsversammlung, Entschädigung

§ 9

Wahl der Mitglieder des Verbandsrates

§ 10

Sitzungen des Verbandsrates, Beschlussbuch, Entschädigung

§ 11

Ausschüsse des Verbandsrates

§ 12

Zusammensetzung des Vorstandes, Zuständigkeiten

§ 13

Anlagen des Verbandes, Übergabepunkt

§ 14

Pflichten zum Schutz von Gewässern, Grundstücken und Anlagen

§ 15

Bau- und Maßnahmepläne

§ 16

Wirtschaftsführung; Rechnungswesen

§ 17

Jahresabschluss; Rechnungsprüfung

§ 18

Abnahme des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstandes

§ 19

Beitragsgruppen und Beitragsbedarf

§ 20

Beiträge gemäß § 26 Abs. 3 RuhrVG

§ 20a

Sonderbeiträge für Zusatzwassermengen

§ 21

Beiträge für den Ausgleich der Wasserführung und die Sicherung des Hochwasserabflusses

§ 22

Beiträge für die Gewässerunterhaltung

§ 23

Beiträge für Renaturierung

§ 24

Beiträge gemäß § 26 Abs. 4 und § 41 Abs. 7 RuhrVG

§ 25

Sonderbeiträge für Abwasserableiter

§ 26

Beiträge für die Gewässerrenaturierung

§ 26a

Sonderbeiträge für übernommene Aufgaben

§ 27

Auftragsmaßnahmen

§ 28

Veranlagung

§ 28a

Veranlagung ausgeschiedener und ihre Teilnahme einschränkender Mitglieder gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 RuhrVG (zu § 25 Abs. 4 RuhrVG)

§ 28b

Veranlagung ausgeschiedener und ihre Teilnahme einschränkender Mitglieder gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RuhrVG (zu § 25 Abs. 4 RuhrVG)

§ 29

Beitragszahlungen

§ 30

Widerspruchsausschuss

§ 31

Bekanntmachungen

§ 32

Zustellung durch Einschreiben; elektronische Kommunikation

§ 33

Genehmigung von Geschäften

§ 1