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Niersverbandssatzung

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 8. September 1994

Aufgrund des § 10 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 11 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Niersverband vom 15. Dezember 1992 (NiersVG) (GV. NW. 1993 S. 8), hat die Verbandsversammlung am 8. September 1994 folgende Satzung beschlossen:

Inhaltsübersicht

§ 1

Rechtsform, Name, Sitz

§ 2

Verbandsgebiet

§ 3

Beitragsgruppen, Mindestbeiträge für die Mitgliedschaft, Mitgliederverzeichnis

§ 4

Übergabepunkt

§ 5

Pflichten zum Schutz von Gewässern, Grundstücken und Anlagen

§ 6

Bildung der Verbandsversammlung

§ 7

Liste der Delegierten

§ 8

Sitzungen der Verbandsversammlung

§ 9

Wahl der Mitglieder des Verbandsrates

§ 10

Sitzungen des Verbandsrates, Beschlußbuch, Entschädigung

§ 11

Geschäfte und sonstige Angelegenheiten von herausragender Bedeutung

§ 12

Übersichten, Bau- und Maßnahmepläne

§ 13

Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen

§ 14

Rechnungsprüfung

§ 15

Abnahme der Jahresrechnung/des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstandes

§ 16

Beitragsgruppen und Beitragsbedarf

§ 17

Beitragsveranlagung, Veranlagungsregeln

§ 18

Beiträge für die Unterhaltung der Gewässer

§ 19

Beiträge für die Regelung des Wasserabflusses einschließlich Ausgleich der Wasserführung und Sicherung des Hochwasserabflusses

§ 20

Beiträge für die Rückführung ausgebauter oberirdischer Gewässer in einen naturnahen Zustand

§ 21

Beiträge für die Regelung des Grundwasserstandes sowie Ausgleich wasserwirtschaftlicher nachteiliger Veränderungen

§ 22

Beiträge für die Ent- und Bewässerung von Grundstücken

§ 23

Beiträge für die Abwasser- und die Deponiesickerwasserbeseitigung sowie für die Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle

§ 23a

Beiträge für die Behandlung von mit Niederschlagswasser vermischtem Schmutzwasser aus Mischkanalisationen in Niederschlagswasserbehandlungsanlagen sowie für die Rückhaltung von mit Niederschlagswasser vermischtem Schmutzwasser aus Mischkanalisationen in dazu bestimmten Sonderbauwerken

§ 23b

Beiträge zur Deckung der Abwasserabgabe für das Einleiten von Niederschlagswasser

§ 24

Nachlaufende Beiträge

§ 25

Beiträge für die Ermittlung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse

§ 26

Sonderbeiträge und Auftragsmaßnahmen

§ 27

Beitragszahlungen, Fälligkeit

§ 28

Widerspruchsausschuß

§ 29

Bekanntmachung

§ 30

Genehmigung von Geschäften

§ 31

Inkrafttreten

§ 1