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NiersverbandssatzungVolltext
Stand: 26.08.2026
Vom 8. September 1994
Aufgrund des § 10 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 11 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über den Niersverband vom 15. Dezember 1992 (NiersVG) (GV. NW. 1993 S. 8), hat die Verbandsversammlung am 8. September 1994 folgende Satzung beschlossen:
Inhaltsübersicht
Rechtsform, Name, Sitz
Verbandsgebiet
Beitragsgruppen, Mindestbeiträge für die Mitgliedschaft, Mitgliederverzeichnis
Übergabepunkt
Pflichten zum Schutz von Gewässern, Grundstücken und Anlagen
Bildung der Verbandsversammlung
Liste der Delegierten
Sitzungen der Verbandsversammlung
Wahl der Mitglieder des Verbandsrates
Sitzungen des Verbandsrates, Beschlußbuch, Entschädigung
Geschäfte und sonstige Angelegenheiten von herausragender Bedeutung
Übersichten, Bau- und Maßnahmepläne
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
Rechnungsprüfung
Abnahme der Jahresrechnung/des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstandes
Beitragsgruppen und Beitragsbedarf
Beitragsveranlagung, Veranlagungsregeln
Beiträge für die Unterhaltung der Gewässer
Beiträge für die Regelung des Wasserabflusses einschließlich Ausgleich der Wasserführung und Sicherung des Hochwasserabflusses
Beiträge für die Rückführung ausgebauter oberirdischer Gewässer in einen naturnahen Zustand
Beiträge für die Regelung des Grundwasserstandes sowie Ausgleich wasserwirtschaftlicher nachteiliger Veränderungen
Beiträge für die Ent- und Bewässerung von Grundstücken
Beiträge für die Abwasser- und die Deponiesickerwasserbeseitigung sowie für die Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle
Beiträge für die Behandlung von mit Niederschlagswasser vermischtem Schmutzwasser aus Mischkanalisationen in Niederschlagswasserbehandlungsanlagen sowie für die Rückhaltung von mit Niederschlagswasser vermischtem Schmutzwasser aus Mischkanalisationen in dazu bestimmten Sonderbauwerken
Beiträge zur Deckung der Abwasserabgabe für das Einleiten von Niederschlagswasser
Nachlaufende Beiträge
Beiträge für die Ermittlung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse
Sonderbeiträge und Auftragsmaßnahmen
Beitragszahlungen, Fälligkeit
Widerspruchsausschuß
Bekanntmachung
Genehmigung von Geschäften
Inkrafttreten