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Niersverbandssatzung

§ 7 Liste der Delegierten(Zu § 13 Abs. 7 NiersVG)

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Delegierten werden vom Vorstand in einer Liste aufgeführt, die entsprechend den Änderungen fortzuführen ist. Veränderungen gemäß § 13 Abs. 6 Satz 1 NiersVG sind dem Vorstand unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Liste kann von den Delegierten sowie den Mitgliedern und ihren Beauftragten am Sitz der Verbandsverwaltung eingesehen werden. Die Bekanntgabe der Liste gemäß § 13 Abs. 7 NiersVG beinhaltet die Auszüge der zugehörigen Mitgliedergruppe.

§ 6 § 8