Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Niersverbandssatzung
Niersverbandssatzung§ 2 Verbandsgebiet(Zu § 5 NiersVG)
Stand: 26.08.2026
Die Grenzen des Verbandsgebietes werden in einer Übersichtskarte im Maßstab 1:50 000 dargestellt. Im Bedarfsfall erstellt die Verbandsverwaltung für genauere örtliche Ermittlungen von Grenzgebieten Ausschnitte in geeignetem Maßstab.