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Niersverbandssatzung§ 16 Beitragsgruppen und Beitragsbedarf(Zu §§ 25, 26 und 27 NiersVG)
Stand: 26.08.2026
Die Beiträge sind nach den Aufwendungen des Verbandes für die einzelnen Aufgaben gemäß § 2 NiersVG unter Berücksichtigung der zugehörigen Einnahmen zu berechnen und getrennt nach Beitragsgruppen in der Beitragsliste aufzuführen.