Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / KonWO · GV. NRW. S. 353
Wahlordnung für die Wahl zur ersten Kammerversammlung der Pflegekammer
31 Normen · Ausgangsfassung vom 18.08.2021 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Wahlzeit und Bekanntmachungen
- § 2 Bestellung des Wahlausschusses und der Wahlhelfenden
- § 3 Aufgaben des Wahlausschusses
- § 4 Wahlkreise
- § 5 Wahlgrundsätze
- § 6 Wahlberechtigung
- § 7 Wählbarkeit
- § 8 Wahlgruppenverzeichnisse
- § 9 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 10 Form der Wahlvorschläge
- § 11 Prüfung der Wahlvorschläge und Mängelbeseitigung
- § 12 Zulassung der Wahlvorschläge
- § 13 Bekanntgabe der Wahl
- § 14 Stimmzettel
- § 15 Zusendung der Wahlunterlagen
- § 16 Durchführung der Wahl
- § 17 Stimmabgabe per Briefwahl
- § 18 Stimmabgabe bei der elektronischen Wahl
- § 19 Behandlung der Wahlunterlagen
- § 20 Zählung der Stimmen
- § 21 Ungültige Stimmen
- § 22 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
- § 23 Benachrichtigung der Gewählten
- § 24 Verlust der Mitgliedschaft in der Kammerversammlung
- § 25 Bestellung des Wahlprüfungsausschusses
- § 26 Wahlprüfung
- § 27 Wiederholungswahl
- § 28 Wahlunterlagen
- § 29 Beendigung der Ausschusstätigkeiten
- § 30 Kosten der Wahl
- § 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
24.03.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 24.03.2022
GV. NRW. S. 353
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).