Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Konstituierungswahlordnung
KonWO§ 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf der Wahlperiode der ersten Kammerversammlung außer Kraft. Der Tag des Außerkrafttretens ist im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
Der Minister
für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen