Gesetze / Krankenhausfinanzierungsgesetz
KHG§ 24 Überprüfung der Auswirkungen
Stand: 17.12.2021
Wird zitiert von 4
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- VG Köln, 04.04.2023 – 7 K 1066/21
- LAG Düsseldorf, 17.01.2023 – 14 Sa 631/22Zitiert von 1
- LAG Düsseldorf, 17.01.2023 – 14 Sa 630/22Zitiert von 1
- LAG Düsseldorf, 17.01.2023 – 14 Sa 632/22Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das Bundesministerium für Gesundheit überprüft die Auswirkungen der Reglungen in den §§ 21 bis 23 auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser. Bei der Überprüfung der Auswirkungen der Regelung des § 21a ist insbesondere die Belastung der Krankenhäuser auf Grund der Entwicklung der Zahl der mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 Infizierten zu berücksichtigen. Es kann hierfür einen Beirat von Vertreterinnen und Vertretern aus Fachkreisen einberufen, die insoweit über besondere Erfahrung verfügen.