Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/22126 · S. 37
Zu Artikel 1 (Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes) Zu Nummer 1 Die Ergänzung dient der Klarstellung, dass eine zukunftsgewandte wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und eine bessere Versorgung von Patientinnen und Patienten maßgeblich auch durch Digitalisierung und Innova- tion zu erreichen ist. Gerade die Digitalisierung ist es, die im beruflichen Alltag der Leistungserbringer mehr Zeit für die individuelle Betreuung der Patientinnen und Patienten schaffen kann. So können etwa die Aufgaben der Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die wie die Dokumentation nur einen mittelbaren Patientennutzen ha- ben, vereinfacht werden und bereits während der Behandlung automatisiert im Hintergrund laufen; dadurch wird wertvolle Zeit für die Behandlung gewonnen. Ein besserer Austausch von Daten auf sicherem Wege lässt zeitauf- wendige und kostenintensive Mehrfachuntersuchungen entfallen. Die Potenziale der Digitalisierung zum Abbau von Bürokratie im Gesundheitswesen sind vielfältig und tragen zu einem Qualitätszuwachs bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten maßgeblich bei. Drucksache 19/22126 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Nummer 2 Die Regelung dient der Rechtsklarheit dahingehend, dass Mittel, die im Rahmen des Nachverteilungsverfahrens durch die Länder nicht beantragt wurden sowie solche, die aus anderen Gründen, etwa infolge von Rückzahlungen der Länder an das BAS, nach Abschluss des Nachverteilungsverfahrens überschüssig vorhanden sind, der Liqui- ditätsreserve des Gesundheitsfonds zugeführt werden können. Nach derzeitigem Stand werden nach Durchfüh- rung des Nachverteilungsverfahrens voraussichtlich Mittel in Höhe von 0,5 Millionen Euro verbleiben, die von den Ländern nicht abgerufen wo
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 31.521 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/22126, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 133.816–165.337 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 04a953e878a60f9e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP