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Artikel 5 · BT-Drs. 19/26822 · S. 117

Zu Artikel 5 (Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes)

Zu Artikel 5 (Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Bei der Streichung handelt es sich um eine Folgeänderung zur Aufhebung des Auftrags an den G-BA, Festlegun-
gen für die Umsetzung von qualitätsabhängigen Zu- und Abschlägen nach § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 und
Absatz 9 SGB V zu treffen.

Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Das bisherige geltende Erfordernis eines schriftlichen Antrags wird um eine elektronische Alternative ergänzt.
Eine technikoffene Formulierung wird sichergestellt und die Option eines elektronischen Antrags zur Verwal-
tungsvereinfachung eingeräumt.

Zu Buchstabe b
Bei der Aufhebung der Nummer 3 handelt es sich um eine Folgeänderung zur Aufhebung des Auftrags an den G-
BA, Festlegungen für die Umsetzung von qualitätsabhängigen Zu- und Abschlägen nach § 136b Absatz 1 Satz 1
Nummer 5 und Absatz 9 SGB V zu treffen.

Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Anstelle der Übermittlung der Einstufung nach der Psychiatrie-Personalverordnung auf der Grundlage des bishe-
rigen Satz 2 ist zukünftig zur Weiterentwicklung des Entgeltsystems von psychiatrischen und psychosomatischen
Einrichtungen die Zahl des insgesamt beschäftigten Pflegepersonals und die Zahl des insgesamt in der unmittel-
baren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen beschäftigten Pflegepersonals zu übermitteln.

Zu Buchstabe b
Die Psychiatrie-Personalverordnung ist zum 1. Januar 2020 durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Juli 2012
(BGBl. I S. 1613), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2986) geändert
worden ist, aufgehoben worden. Die bisherige Regelung in § 17d Absatz 9 Satz 2 des KHG zur Datenübermitt-
lung, die sich an Einrichtungen richtet, die die Psychiatrie-Personalverordnung anwenden, läuft seitdem leer. Die
Schlüssel 9-980 ff., 9-981 ff

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.451 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/26822, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 476.574–479.025 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 4bf01ba4cb0eeaa9….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP