Gesetze / HochbauBAusbV · BGBl I 2024, Nr. 179, 131
Verordnung über die Berufsausbildung in Hochbauberufen
74 Normen · ausgefertigt 03.06.2024 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
- § 1Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
- § 2Dauer der Berufsausbildungen
- § 3Gegenstand der Berufsausbildungen und Ausbildungsrahmenpläne
- § 4Struktur der Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin sowie Ausbildungsberufsbild
- § 5Struktur der Berufsausbildung zum Maurer und zur Maurerin sowie Ausbildungsberufsbild
- § 6Struktur der Berufsausbildung zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin sowie Ausbildungsberufsbild
- § 7Struktur der Berufsausbildung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin sowie Ausbildungsberufsbild
- § 8Struktur der Berufsausbildung zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik sowie Ausbildungsberufsbild
- § 9Berufsausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten
- § 10Ausbildungsplan
- Abschnitt 2 · Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin
- Unterabschnitt 1 · Zwischenprüfung
- § 11Zeitpunkt
- § 12Inhalt
- § 13Prüfungsbereich
- Unterabschnitt 2 · Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 14Zeitpunkt
- § 15Inhalt
- § 16Prüfungsbereiche
- § 17Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern“
- § 18Prüfungsbereich „Durchführen von Hochbauarbeiten“
- § 19Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 20Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 21Mündliche Ergänzungsprüfung
- Abschnitt 3 · Berufsausbildung zum Maurer und zur Maurerin
- Unterabschnitt 1 · Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 22Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
- § 23Inhalt des Teiles 1
- § 24Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 25Inhalt des Teiles 2
- § 26Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 27Prüfungsbereich „Herstellen von Mauerwerkskörpern“
- § 28Prüfungsbereich „Durchführen von Mauerwerksarbeiten“
- § 29Prüfungsbereich „Durchführen von Hochbaumaßnahmen“
- § 30Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 31Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 32Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 2 · Weitere Berufsausbildungen
- § 33Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- § 34Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Maurer und zur Maurerin
- Abschnitt 4 · Berufsausbildung zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin
- Unterabschnitt 1 · Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 35Aufteilung in zwei Teile
- § 36Inhalt des Teiles 1
- § 37Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 38Inhalt des Teiles 2
- § 39Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 40Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern aus Beton und Stahlbeton“
- § 41Prüfungsbereich „Durchführen von Beton- und Stahlbetonarbeiten“
- § 42Prüfungsbereich „Durchführen von Hochbaumaßnahmen“
- § 43Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 44Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 45Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 2 · Weitere Berufsausbildungen
- § 46Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- § 47Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin
- Abschnitt 5 · Berufsausbildung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin
- Unterabschnitt 1 · Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 48Aufteilung in zwei Teile
- § 49Inhalt des Teiles 1
- § 50Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 51Inhalt des Teiles 2
- § 52Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 53Prüfungsbereich „Herstellen von Baukörpern im Feuerungs- und Schornsteinbau“
- § 54Prüfungsbereich „Durchführen von Arbeiten im Feuerungsbau“
- § 55Prüfungsbereich „Durchführen von Arbeiten im Schornsteinbau“
- § 56Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 57Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
- § 58Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 2 · Weitere Berufsausbildungen
- § 59Befreiung von Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- § 60Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Gesellen- oder Abschlussprüfung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin
- Abschnitt 6 · Berufsausbildung zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik
- Unterabschnitt 1 · Abschlussprüfung
- § 61Aufteilung in zwei Teile
- § 62Inhalt des Teiles 1
- § 63Prüfungsbereich des Teiles 1
- § 64Inhalt des Teiles 2
- § 65Prüfungsbereiche des Teiles 2
- § 66Prüfungsbereich „Rückbauen von Bauwerken“
- § 67Prüfungsbereich „Durchführen von Abbrucharbeiten“
- § 68Prüfungsbereich „Durchführen von Betontrenntechnikarbeiten“
- § 69Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
- § 70Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
- § 71Mündliche Ergänzungsprüfung
- Unterabschnitt 2 · Weitere Berufsausbildungen
- § 72Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
- § 73Erwerb des Abschlusses zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin nach nichtbestandener Abschlussprüfung zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik
- Abschnitt 7 · Schlussvorschriften
- § 74Übergangsregelung für Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterinnen
- Anlage 1(zu § 3 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Maurerarbeiten sowie zum Maurer und zur Maurerin
- Anlage 2(zu § 3 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonbauarbeiten sowie zum Beton- und Stahlbetonbauer und zur Beton- und Stahlbetonbauerin
- Anlage 3(zu § 3 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten sowie zum Feuerungs- und Schornsteinbauer und zur Feuerungs- und Schornsteinbauerin
- Anlage 4(zu § 3 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter und zur Hochbaufacharbeiterin im Schwerpunkt Abbruch- und Betontrenntechnikarbeiten sowie zum Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik