Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 495 Widerrufsrecht; Bedenkzeit
Stand: 19.06.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/495#abs-1 (1) Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/495#abs-2 (2) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Darlehensverträgen,
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/495#abs-3 (3) Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen ist dem Darlehensnehmer in den Fällen des Absatzes 2 vor Vertragsschluss eine Bedenkzeit von zumindest sieben Tagen einzuräumen. Während des Laufs der Frist ist der Darlehensgeber an sein Angebot gebunden. Die Bedenkzeit beginnt mit der Aushändigung des Vertragsangebots an den Darlehensnehmer.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/495#abs-4 (4) Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen entsprechend § 491 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden, richtet sich das Widerrufsrecht nach § 312g. Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher über die Merkmale gemäß den Abschnitten 3, 4 und 13 des in Artikel 247 § 1 Absatz 2 Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche genannten Musters und entsprechend Artikel 246b § 1 Absatz 1 Nummer 16 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat.
Wird zitiert von 960 Entscheidungen zu § 495 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- KG, 07.08.2015 – 8 U 191/14
- KG, 04.03.2019 – 8 U 74/17
- OLG Stuttgart, 24.04.2014 – 2 U 98/13Verbraucherdarlehensvertrag: Anforderungen an die grafische Hervorhebung der Widerrufsbelehrung; Zulässigkeit eines Ankreuzmodells Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- LG Essen, 10.09.2015 – 6 O 217/15Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 22.12.2017 – 23 U 195/16Zitiert von 1
- LG Münster, 01.04.2014 – 014 O 206/13
Zuletzt entschieden
- LG Arnsberg, 02.09.2026 – I-7 O 196/25Photovoltaikanlage: Keine Einordnung eines Mietvertrags mit Kaufoption als entgeltliche Finanzierungshilfe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 21.05.2026 – III ZR 220/25Angebot eines Telekommunikationsvertrags mit 24-monatiger Mindestlaufzeit im Rahmen von Werbeschreiben - Angebot eines Telekommunikationsvertrags, anfängliche Laufzeit
- OLG Stuttgart, 14.04.2026 – 6 U 225/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 495 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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11.03.2016 Ausfertigung
§ 495 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. März 2016 (BGBl. I 396)
BGBl. 2016 I S. 396
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20.09.2013 Ausfertigung
§ 495 Abs. 2 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. September 2013 (BGBl. I 3642)
BGBl. 2013 I S. 3642
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24.07.2010 Ausfertigung
§ 495 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2010 (BGBl. I 977)
BGBl. 2010 I S. 977
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23.07.2002 Ausfertigung
§ 495 geändert durch Artikel 25 Abs. 2 1. 7. 2005 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I 2850)
BGBl. 2002 I S. 2850
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