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Artikel 1 · BT-Drs. 17/1394 · S. 13

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz-

Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz-
buchs)
Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht)
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe in Buch 2 Ab-
schnitt 8 Titel 10 Untertitel 2 neu gefasst als „Vermittlung
von Verbraucherdarlehensverträgen“. Hintergrund ist die
entsprechende Änderung der Überschrift gemäß Artikel 1
Nummer 9, auf deren unten stehende Begründung verwie-
sen werden kann.
Zu Nummer 2 (Streichung des § 358 Absatz 2
Satz 2 und 3)
Mit der Änderung wird § 358 Absatz 2 Satz 2 und 3 BGB
aufgehoben. Nach § 358 Absatz 2 Satz 2 BGB in seiner bis-
herigen Fassung gilt allein § 358 Absatz 1 BGB und das
Widerrufsrecht des Verbrauchers aus § 495 Absatz 1 BGB
ist ausgeschlossen, wenn der Verbraucher die auf den
Abschluss des verbundenen Vertrags gerichtete Willens-
erklärung nach Maßgabe des zweiten Untertitels „Wider-
rufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen“ wider-
rufen kann. Erklärt er im Falle des § 358 Absatz 2 Satz 2
BGB dennoch den Widerruf des Verbraucherdarlehens-
vertrags, gilt dies gemäß § 358 Absatz 2 Satz 3 BGB als
Widerruf des verbundenen Vertrags gegenüber dem Unter-
nehmer gemäß Absatz 1.
Dies entspricht nicht in allen Fällen den Vorgaben der Ver-
braucherkreditrichtlinie. Denn Artikel 14 der Richtlinie
bestimmt, dass der Kreditvertrag innerhalb von 14 Kalen-
dertagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden
kann. Da § 358 Absatz 2 Satz 2 BGB das Widerrufsrecht
des Verbraucherdarlehensvertrags nach § 495 Absatz 1
BGB im Falle der Widerruflichkeit des verbundenen Vertra-
ges ausschließt, sind diese Anforderungen der Richtlinie
nicht oder zumindest nicht stets erfüllt. Denn der Verbrau-
cherdarlehensvertrag selbst ist in den Fällen des § 358
Absatz 2 Satz 2 BGB unmittelbar nicht mehr widerruflich,
sondern nur noch über den Widerrufsdurchgr

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 52.947 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/1394, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 37.737–90.684 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.21) +D1D2D3 · Prüfwert defcff5c54c45d75….

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