Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/1394 · S. 13
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz-
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetz- buchs) Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht) In der Inhaltsübersicht wird die Angabe in Buch 2 Ab- schnitt 8 Titel 10 Untertitel 2 neu gefasst als „Vermittlung von Verbraucherdarlehensverträgen“. Hintergrund ist die entsprechende Änderung der Überschrift gemäß Artikel 1 Nummer 9, auf deren unten stehende Begründung verwie- sen werden kann. Zu Nummer 2 (Streichung des § 358 Absatz 2 Satz 2 und 3) Mit der Änderung wird § 358 Absatz 2 Satz 2 und 3 BGB aufgehoben. Nach § 358 Absatz 2 Satz 2 BGB in seiner bis- herigen Fassung gilt allein § 358 Absatz 1 BGB und das Widerrufsrecht des Verbrauchers aus § 495 Absatz 1 BGB ist ausgeschlossen, wenn der Verbraucher die auf den Abschluss des verbundenen Vertrags gerichtete Willens- erklärung nach Maßgabe des zweiten Untertitels „Wider- rufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen“ wider- rufen kann. Erklärt er im Falle des § 358 Absatz 2 Satz 2 BGB dennoch den Widerruf des Verbraucherdarlehens- vertrags, gilt dies gemäß § 358 Absatz 2 Satz 3 BGB als Widerruf des verbundenen Vertrags gegenüber dem Unter- nehmer gemäß Absatz 1. Dies entspricht nicht in allen Fällen den Vorgaben der Ver- braucherkreditrichtlinie. Denn Artikel 14 der Richtlinie bestimmt, dass der Kreditvertrag innerhalb von 14 Kalen- dertagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann. Da § 358 Absatz 2 Satz 2 BGB das Widerrufsrecht des Verbraucherdarlehensvertrags nach § 495 Absatz 1 BGB im Falle der Widerruflichkeit des verbundenen Vertra- ges ausschließt, sind diese Anforderungen der Richtlinie nicht oder zumindest nicht stets erfüllt. Denn der Verbrau- cherdarlehensvertrag selbst ist in den Fällen des § 358 Absatz 2 Satz 2 BGB unmittelbar nicht mehr widerruflich, sondern nur noch über den Widerrufsdurchgr
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 52.947 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 17/1394, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 37.737–90.684 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.21) +D1D2D3 · Prüfwert defcff5c54c45d75….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP