Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 246b § 1 Informationspflichten
Stand: 19.06.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGBEG/246b-1#abs-1 (1) Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Willenserklärung folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGBEG/246b-1#abs-2 (2) Die Pflichten nach Absatz 1 bestehen nicht, wenn in Bezug auf den abzuschließenden Vertrag über Finanzdienstleistungen bereits in anderen Vorschriften Bestimmungen zu vorvertraglichen Informationspflichten enthalten sind. Informationspflichten nach dem Vermögensanlagengesetz und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung sind keine Informationspflichten nach Satz 1. Enthalten die anderen Vorschriften keine Informationen zum Widerrufsrecht, ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher nach Maßgabe von Absatz 1 Nummer 16 über das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen Rechts zu informieren.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGBEG/246b-1#abs-3 (3) Bei einem Telefongespräch hat der Unternehmer nur die Informationen nach Absatz 1 Nummer 1, 6, 7, 11 und 16 zur Verfügung zu stellen, bevor der Verbraucher durch den Vertrag gebunden ist. Er hat den Verbraucher über Art und Verfügbarkeit der übrigen in Absatz 1 genannten Informationen zu unterrichten. Die Sätze 1 und 2 gelten nur, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat.
Wird zitiert von 19 Entscheidungen zu Art 246b § 1 BGBEG →
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Nach Gewicht
- OLG Karlsruhe, 04.07.2024 – 17 U 404/21
- LG Kaiserslautern, 25.04.2024 – 4 O 654/23
- BGH, 21.10.2025 – II ZR 119/24(Vorlage an den EuGH zur Auslegung von Art. 7 Abs. 4 Satz 1 der Richtlinie 2002/65/EG; Widerruf des Beitritts zu einer Genossenschaft im Fall der Liquidation und Rechtsfolgen des Widerrufs)
- OLG Brandenburg, 01.07.2025 – 6 U 62/24
- OLG Schleswig, 18.11.2024 – 10 U 31/24Zitiert von 8
- LG Ellwangen, 25.01.2018 – 4 O 232/17Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Anforderungen an die Pflichtangaben zum einzuhaltenden Kündigungsverfahren; Wertersatz bei verbundenem Autokauf KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
Zuletzt entschieden
- OLG Stuttgart, 08.04.2025 – 6 U 126/24Zitiert von 1
- OLG Stuttgart, 11.03.2025 – 6 U 12/24Zitiert von 9
- OLG Stuttgart, 11.03.2025 – 6 U 36/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 246b § 1 BGBEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.