Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/5922 · S. 73
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
Zu Artikel 1 (Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs) Zu Nummer 1 Die Inhaltübersicht des BGB ist an die nachfolgend begründeten Gesetzesänderungen im BGB anzupassen. Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa Aufgrund der durch Nummer 28 vorgenommenen Änderungen ist die Inhaltsübersicht anzupassen. Zu Doppelbuchstabe bb Aufgrund der durch Nummer 29 vorgenommenen Änderungen ist die Inhaltsübersicht anzupassen. Zu Buchstabe b Aufgrund der durch Nummer 32 vorgenommenen Änderungen ist die Inhaltsübersicht anzupassen. Zu Nummer 2 Der in § 312g Absatz 3 BGB enthaltene Verweis auf § 512 BGB ist redaktionell anzupassen, da die Nummerierung der §§ 512 f. BGB sich infolge der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ändert. Die Änderung hat keine inhaltlichen Auswirkungen. Zu Nummer 3 Der in § 356 Absatz 4 BGB einzufügende Satz 2 beruht auf Artikel 7 Absatz 3 der Verbraucherrechterichtlinie. Hiernach hat der Unternehmer den Verbraucher bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag im Falle einer bereits während der Widerrufsfrist erfolgenden Leistungserbringung aufzufordern, seine Zustim- mung hierzu auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Zwar wird in Artikel 16 Buchstabe a der Verbrau- cherrechterichtlinie, der das Erlöschen des Widerrufs in einem solchen Fall regelt, nicht explizit auf Artikel 7 Absatz 3 der Verbraucherrechterichtlinie Bezug genommen, sondern nur darauf abgestellt, dass die Leistungser- bringung mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers und dessen Kenntnisnahme von dem hiermit verbundenen Verlust des Widerrufsrechts erfolgt. Dennoch ist Artikel 7 Absatz 3 der Verbraucherrechte- richtlinie in deren Artikel 16 Buchstabe a hineinzulesen, da er die formalen Anforderungen an die Zustimmung des Verbrauchers festlegt. Zu Numme
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 192.446 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/5922, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 281.682–474.128 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert cba0e18af8b065d5….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP