Gesetze / Arbeitnehmer-Entsendegesetz
AEntG§ 6 Besondere Regelungen
Stand: 30.07.2020
Wird zitiert von 50
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- FG Hamburg, 17.04.2024 – 4 K 91/21Zitiert von 2
- FG Münster, 19.01.2022 – 8 V 3108/21 FZitiert von 4
- BFH, 10.02.2022 – VII B 85/21Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der FleischwirtschaftZitiert von 14
- BFH, 22.09.2022 – VII B 183/21Einordnung als Betrieb der Fleischwirtschaft - zu den Voraussetzungen einer einstweiligen AnordnungZitiert von 4
- BFH, 22.09.2022 – VII B 184/21Einordnung als Betrieb der Fleischwirtschaft - zu den Voraussetzungen einer einstweiligen AnordnungZitiert von 2
- BFH, 03.05.2023 – VII B 9/22Zur Reichweite des Fremdpersonalverbots in der FleischwirtschaftZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 27.01.2026 – 1 BvR 2637/21Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Änderungen des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch; RIS: SAFleischWiG), insb gegen das in § 6a SAFleischWiG neu eingeführte Fremdpersonal- und Kooperationsverbot - Eingriff in Berufsfreiheit der Fleischproduzenten gerechtfertigtZitiert von 2
- BFH, 20.01.2026 – VII R 36/23Unzulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine PrüfungsverfügungZitiert von 1
- LAG Hessen, 12.12.2025 – 10 SLa 373/25 SK
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 AEntG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AEntG%202009/6#abs-1 (1) Im Falle eines Tarifvertrages nach § 4 Absatz 1 Nr. 1 findet dieser Abschnitt Anwendung, wenn der Betrieb oder die selbstständige Betriebsabteilung überwiegend Bauleistungen gemäß § 101 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch erbringt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AEntG%202009/6#abs-2 (2) Im Falle eines Tarifvertrages nach § 4 Absatz 1 Nr. 2 findet dieser Abschnitt Anwendung, wenn der Betrieb oder die selbstständige Betriebsabteilung überwiegend Gebäudereinigungsleistungen erbringt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AEntG%202009/6#abs-3 (3) Im Falle eines Tarifvertrages nach § 4 Absatz 1 Nr. 3 findet dieser Abschnitt Anwendung, wenn der Betrieb oder die selbstständige Betriebsabteilung überwiegend gewerbs- oder geschäftsmäßig Briefsendungen für Dritte befördert.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/AEntG%202009/6#abs-4 (4) Im Falle eines Tarifvertrages nach § 4 Absatz 1 Nr. 4 findet dieser Abschnitt Anwendung, wenn der Betrieb oder die selbstständige Betriebsabteilung überwiegend Dienstleistungen des Bewachungs- und Sicherheitsgewerbes oder Kontroll- und Ordnungsdienste erbringt, die dem Schutz von Rechtsgütern aller Art, insbesondere von Leben, Gesundheit oder Eigentum dienen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/AEntG%202009/6#abs-5 (5) Im Falle eines Tarifvertrages nach § 4 Absatz 1 Nr. 5 findet dieser Abschnitt Anwendung, wenn der Betrieb oder die selbstständige Betriebsabteilung im Auftrag eines Dritten überwiegend auf inländischen Steinkohlebergwerken Grubenräume erstellt oder sonstige untertägige bergbauliche Spezialarbeiten ausführt.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/AEntG%202009/6#abs-6 (6) Im Falle eines Tarifvertrages nach § 4 Absatz 1 Nr. 6 findet dieser Abschnitt Anwendung, wenn der Betrieb oder die selbstständige Betriebsabteilung gewerbsmäßig überwiegend Textilien für gewerbliche Kunden sowie öffentlich-rechtliche oder kirchliche Einrichtungen wäscht, unabhängig davon, ob die Wäsche im Eigentum der Wäscherei oder des Kunden steht. Dieser Abschnitt findet keine Anwendung auf Wäschereidienstleistungen, die von Werkstätten für behinderte Menschen im Sinne des § 219 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erbracht werden.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/AEntG%202009/6#abs-7 (7) Im Falle eines Tarifvertrages nach § 4 Absatz 1 Nr. 7 findet dieser Abschnitt Anwendung, wenn der Betrieb oder die selbstständige Betriebsabteilung überwiegend Abfälle im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sammelt, befördert, lagert, behandelt, beseitigt oder verwertet oder Dienstleistungen des Kehrens und Reinigens öffentlicher Verkehrsflächen und Schnee- und Eisbeseitigung von öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich Streudienste erbringt.
Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/AEntG%202009/6#abs-8 (8) Im Falle eines Tarifvertrages nach § 4 Absatz 1 Nr. 8 findet dieser Abschnitt Anwendung, wenn der Betrieb oder die selbstständige Betriebsabteilung überwiegend Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch durchführt. Ausgenommen sind Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation im Sinne des § 51 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.
Permalink zu Abs. 9recht.nulegal.eu/gesetze/AEntG%202009/6#abs-9 (9) Im Falle eines Tarifvertrages nach § 4 Absatz 1 Nummer 9 findet dieser Abschnitt Anwendung in Betrieben und selbstständigen Betriebsabteilungen, in denen überwiegend geschlachtet oder Fleisch verarbeitet wird (Betriebe der Fleischwirtschaft) sowie in Betrieben und selbstständigen Betriebsabteilungen, die ihre Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen überwiegend in Betrieben der Fleischwirtschaft einsetzen. Das Schlachten umfasst dabei alle Tätigkeiten des Schlachtens und Zerlegens von Tieren mit Ausnahme von Fischen. Die Verarbeitung umfasst alle Tätigkeiten der Weiterverarbeitung von beim Schlachten gewonnenen Fleischprodukten zur Herstellung von Nahrungsmitteln sowie deren Portionierung und Verpackung. Nicht erfasst ist die Verarbeitung, wenn die Behandlung, die Portionierung oder die Verpackung beim Schlachten gewonnener Fleischprodukte direkt auf Anforderung des Endverbrauchers erfolgt.
Permalink zu Abs. 10recht.nulegal.eu/gesetze/AEntG%202009/6#abs-10 (10) Bestimmt ein Tarifvertrag nach den Absätzen 1 bis 9 den Begriff des Betriebs oder der selbstständigen Betriebsabteilung, ist diese Begriffsbestimmung maßgeblich.