Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/19371 · S. 23
Zu Artikel 1 (Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes) Zu Nummer 1 (Zu § 2) § 2 ordnet an, welche in deutschen Rechts- und Verwaltungsvorschriften geregelten Arbeitsbedingungen zwin- gend auch auf Arbeitgeber mit Sitz im Ausland anzuwenden sind. Die Liste der nach Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Entsenderichtlinie anzuwendenden Arbeits- und Beschäf- tigungsbedingungen ist durch Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a der Änderungsrichtlinie erweitert worden. § 2 Absatz 1 enthält künftig eine entsprechend den Vorgaben der Richtlinie erweiterte Liste der in Rechts- und Ver- waltungsvorschriften geregelten Arbeitsbedingungen. Für tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen werden die entsprechenden Erweiterungen in Abschnitt 3 umgesetzt. Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 In Nummer 1 wird die durch Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a der Änderungsrichtlinie erfolgte Änderung in Ar- tikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c der Entsenderichtlinie umgesetzt, mit der der Begriff „Mindestlohn- sätze“ durch „Entlohnung“ ersetzt worden ist. Entsprechend der Richtlinienvorgabe werden Leistungen des Ar- beitgebers ausgenommen, die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung erfolgen. Der Entlohnungsbegriff wird in dem durch Artikel 1 Nummer 2 eingefügten § 2a definiert. Zu Nummer 5 Die Ergänzung in Nummer 5 setzt den mit Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a der Änderungsrichtlinie neu in Arti- kel 3 Absatz 1 Unterabsatz 1 der Entsenderichtlinie eingefügten Buchstaben h um. Damit wird klargestellt, dass alle Arbeitgeber, einschließlich der im Ausland ansässigen, die Anforderungen erfüllen müssen, die für vom Ar- beitgeber gestellte Unterkünfte in deutschen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften vorgeschrieben sind. Die An- forderungen gelten immer, wenn Arbeitgeber die Unterkunft stellen. Dabei kommt e
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 70.446 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/19371, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 74.150–144.596 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 4041dd922ff57ebf….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP