Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/910 · S. 8
Zu Artikel 1 (Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Redaktionelle Anpassung aufgrund der Anfügung der neuen Nummer 9. Zu Buchstabe b Redaktionelle Anpassung aufgrund der Anfügung der neuen Nummer 9. Zu Buchstabe c Der Geltungsbereich des AEntG wird im Bereich seines Abschnitts 3 „Tarifvertragliche Arbeitsbedingun- gen“ um die Branchenbezeichnung „Schlachten und Fleischverarbeitung“ erweitert. Die entsprechende neue Nummer 9 umschreibt damit den gesetzlichen Rahmen, innerhalb dessen der Verordnungsgeber in dieser Branche künftig Mindestlohntarifverträge auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer der Branche erstrecken kann. Zu Nummer 2 In Absatz 10 Satz 1 wird klargestellt, dass die Tarifvertragsparteien es im Rahmen der gesetzlichen Bran- chendefinition in der Hand haben, durch die Gestaltung des fachlichen Geltungsbereichs ihrer Mindestlohn- tarifverträge auch dem verstärkten Einsatz von Werkverträgen in der Branche Rechnung zu tragen, jeden- falls insoweit die Werkverträge im Rahmen von Betrieben oder selbstständigen Betriebsabteilungen erb- racht werden, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen (Betriebe der Fleischwirtschaft). Hierzu formuliert das Gesetz, dass es auch in solchen Betrieben und selbstständigen Betriebsabteilungen zur Anwendung kommt, die ihre Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen überwiegend in Betrieben der Fleischwirtschaft einsetzen. Für beide Bereiche regelt Absatz 10 das Überwiegensprinzip für Tarifverträge für die Branche „Schlachten und Fleischverarbeitung“ und enthält eine nähere Begriffsbestimmung der Branchenbezeichnung. Unter „Schlachten und Fleischverarbeitung“ wird der Vorgang des Schlachtens von Tieren (außer Fischen) und Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.489 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/910, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 17.375–21.864 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 096ef709e7a6cad5….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP