Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 6 · BT-Drs. 18/1558 · S. 50

Zu Artikel 6 (Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes)

Zu Artikel 6 (Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes)

Zu Nummer 1
Die Vorschrift über die Gesetzesziele wird ergänzt um einen Hinweis auf die Methode der Erstreckung von
Branchentarifverträgen, mit der zugleich auch der Branchenbezug der gewählten Lösung unterstrichen wird.

Zu Nummer 2
Zur besseren Abgrenzung der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen und ihrer zentralen Erstreckungs-
mechanismen soll im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes künftig die Erstreckung durch Rechtsver-
ordnung im Vordergrund stehen. Das Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung soll im Rahmen des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes künftig auf einen Einsatz in der Baubranche (§ 4 Absatz 1 Nummer 1) be-
schränkt werden; damit wird dortigen Branchenbesonderheiten Rechnung getragen (u.a. Tradition der Allge-
meinverbindlicherklärung im Bereich der Sozialkassen der Bauwirtschaft). Die Einfügung des Verweises auf
den neuen § 7a ist eine redaktionelle Anpassung an die Nummer 7.

Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz soll über die dort bereits genannten Branchen hinaus für alle Branchen
geöffnet werden. Hierfür werden die bestehenden Regelungen über bereits in das Gesetz einbezogene Bran-
chen ergänzt um Regelungen, die alle weiteren, nicht gesetzlich definierten Branchen betreffen. Diesem Ne-
beneinander von ausdrücklich einbezogenen und sonstigen Branchen wird durch eine Anpassung der Über-
schrift zu § 4 Rechnung getragen.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode              – 51 –                          Drucksache 18/1558


Zu Buchstabe b
Der bisherige Branchenkatalog des § 4 wird überführt in einen eigenständigen Absatz 1, der alle bereits ein-
bezogenen Branchen umfasst und auch künftig weitere Branchen aufnehmen soll, die – wie z. B. die
Fleischwirtschaft – au

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.979 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/1558 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/1558, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 181.722–197.701 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2b7ea09c25b2a489….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP