Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 6 · BT-Drs. 18/1558 · S. 50
Zu Artikel 6 (Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes)
Zu Artikel 6 (Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes) Zu Nummer 1 Die Vorschrift über die Gesetzesziele wird ergänzt um einen Hinweis auf die Methode der Erstreckung von Branchentarifverträgen, mit der zugleich auch der Branchenbezug der gewählten Lösung unterstrichen wird. Zu Nummer 2 Zur besseren Abgrenzung der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen und ihrer zentralen Erstreckungs- mechanismen soll im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes künftig die Erstreckung durch Rechtsver- ordnung im Vordergrund stehen. Das Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung soll im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes künftig auf einen Einsatz in der Baubranche (§ 4 Absatz 1 Nummer 1) be- schränkt werden; damit wird dortigen Branchenbesonderheiten Rechnung getragen (u.a. Tradition der Allge- meinverbindlicherklärung im Bereich der Sozialkassen der Bauwirtschaft). Die Einfügung des Verweises auf den neuen § 7a ist eine redaktionelle Anpassung an die Nummer 7. Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz soll über die dort bereits genannten Branchen hinaus für alle Branchen geöffnet werden. Hierfür werden die bestehenden Regelungen über bereits in das Gesetz einbezogene Bran- chen ergänzt um Regelungen, die alle weiteren, nicht gesetzlich definierten Branchen betreffen. Diesem Ne- beneinander von ausdrücklich einbezogenen und sonstigen Branchen wird durch eine Anpassung der Über- schrift zu § 4 Rechnung getragen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 51 – Drucksache 18/1558 Zu Buchstabe b Der bisherige Branchenkatalog des § 4 wird überführt in einen eigenständigen Absatz 1, der alle bereits ein- bezogenen Branchen umfasst und auch künftig weitere Branchen aufnehmen soll, die – wie z. B. die Fleischwirtschaft – au
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.979 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 18/1558, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 181.722–197.701 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 2b7ea09c25b2a489….
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