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Artikel 2 · BT-Drs. 19/8691 · S. 59
Zu Artikel 2 (Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes)
Zu Artikel 2 (Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes) Zu Nummer 1 Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Nummer 2 Buchstabe b. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Nummer 2 Buchstabe b. Zu Buchstabe b Die Änderung fügt eine weitere Arbeitsbedingung hinzu, die Gegenstand eines Tarifvertrages nach § 3 mit den dort geregelten Rechtsfolgen sein kann. Neben den bisher genannten Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Min- destentgeltsätze, Urlaubs- und Urlaubskassenregelungen, werden im § 5 auch die Gestellung von ordnungsgemä- ßen Wohnunterkünften für auswärts beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen als Arbeitsbedingung be- nannt. Tarifvertragliche Regelungen über die Gestellung von ordnungsgemäßen Unterkünften sind bislang etwa im Bau- gewerbe vorgesehen, zum Beispiel im allgemeinverbindlichen Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV). § 7 Nummer 4.2 des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe bestimmt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin eine ordnungsgemäße Unterkunft (Baustellenunterkunft/Pension/Ho- tel) zu stellen hat, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin auf einer mindestens 50 Kilometer vom Be- trieb entfernten Arbeitsstelle arbeitet und der normale Zeitaufwand für seinen Weg von der Wohnung zur Arbeits- stelle mehr als 1 ¼ Stunden beträgt. Dabei ist die Arbeitsstättenverordnung zu beachten. Bislang wurde mittelbar die Angemessenheit der Unterkunft aus Arbeitsschutzgesichtspunkten über den bisheri- gen § 5 Satz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 2 Nummer 5 als tarifvertragliche Arbeitsbedingung berücksichtigt. Danach können die Regelungen über die Sicherheit, den Gesundheitsschutz und die Hygiene am Arbeitsplatz Drucksache 19/8691 – 60 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gege
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.117 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/8691, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 191.059–197.176 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert adea958875fd2444….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP