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Artikel 2 · BT-Drs. 19/8691 · S. 59

Zu Artikel 2 (Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes)
Zu Nummer 1
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Nummer 2 Buchstabe b.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Nummer 2 Buchstabe b.
Zu Buchstabe b
Die Änderung fügt eine weitere Arbeitsbedingung hinzu, die Gegenstand eines Tarifvertrages nach § 3 mit den
dort geregelten Rechtsfolgen sein kann. Neben den bisher genannten Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Min-
destentgeltsätze, Urlaubs- und Urlaubskassenregelungen, werden im § 5 auch die Gestellung von ordnungsgemä-
ßen Wohnunterkünften für auswärts beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen als Arbeitsbedingung be-
nannt.
Tarifvertragliche Regelungen über die Gestellung von ordnungsgemäßen Unterkünften sind bislang etwa im Bau-
gewerbe vorgesehen, zum Beispiel im allgemeinverbindlichen Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe
(BRTV). § 7 Nummer 4.2 des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe bestimmt, dass der Arbeitgeber
dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin eine ordnungsgemäße Unterkunft (Baustellenunterkunft/Pension/Ho-
tel) zu stellen hat, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin auf einer mindestens 50 Kilometer vom Be-
trieb entfernten Arbeitsstelle arbeitet und der normale Zeitaufwand für seinen Weg von der Wohnung zur Arbeits-
stelle mehr als 1 ¼ Stunden beträgt. Dabei ist die Arbeitsstättenverordnung zu beachten.
Bislang wurde mittelbar die Angemessenheit der Unterkunft aus Arbeitsschutzgesichtspunkten über den bisheri-
gen § 5 Satz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 2 Nummer 5 als tarifvertragliche Arbeitsbedingung berücksichtigt.
Danach können die Regelungen über die Sicherheit, den Gesundheitsschutz und die Hygiene am Arbeitsplatz
Drucksache 19/8691 – 60 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gege

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.117 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 19/8691, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 191.059–197.176 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.07) +D1D2D3 · Prüfwert adea958875fd2444….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP