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BGH Entscheidung vom 13.05.1953 – 4 StR 106/53

4. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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Leitsatz

; Ob der Verkaufs skommissionär, de er den Verkaufserlös vertragswidrig für eigene Zweck e verwende et, Imtreue in der Form des Missbrauchs der ihm über die Kom E missionsware- Singeräunten Verfügungs befugnis oder in der Form des’ reubrychs hinsic htlich des vereinnahn- von Veran FE HAIR hekeh eht, hängt davon ab, ob er Et 9 schon im Zeitpunkt des V ferkaufs der Kom ı188lonsware zum Eigenverbrauch des Erlöses Ense ehloheen Bee Dderden Entschluss hierzu erst nach.dem Verkauf gefasst hat. Aktenze eichens. 4 StR 106/53. : ne Urteil des BGH vom 13. Mai 1953 LG Paderborn 4 StR 106/5 3 EEE NEEREREEEN % ImNamen des Volkes In der Strafsache gegen geboren je & as) PRIR rn DD S #5 Ft an} Ka >) uns i@ 55 8%) Yr for or 6) Ss 8) er) ee) as wegen fortgesetzter Untreue u.2% hat der 4. Strafsenat des Bundesge erichtshofs in der Sitzung vom 13. Mai 1953,.an der teilgenommen ı haben: ‚Senats spräsident Dr. Groß als Vorsitzender, Bundesrichter Krumne Bundesrichter Dr. Hille Bundes richter Dr. Augustin Bundesrichter Kartin als .S bei isitzende Richter, ans en der nem für ach ka Urteil des Landgerichts in Paderborn vom 10. November 1952 mit den zugrunde liegenden Festst el ungen aufge- ‚hoben, soweit der Angeklagt 2 In diesen Umfa ng wird die Sache zu neuer Verhanälung und Ents cheidung, such über die Kosten des Rechtsäit n das tähapertent Aräckreiniegen. de Rechnung tätig. Inden Jahren 19 trächtliche Umsätze um etwa die Hälfte Zurich, Die Abwärtse ntwicklung des:Ge schl 3 eb geriet der Angeklagte in zunehmende: Ze hl ıngsschw MEI, ftes begann im Laufe des Jahres 1950; ne 1950 keiten, Am 10. September 1951 wurde Konkurs eröffnet; auf üle im Konkurs derung gen in Höhe von 18,000 DM kameı >) an bevorrecht igte Gläubiger zur Auss ‚Der Angek lagte ist von der Strafkammer unter Freisprechung im: übrigen W n Fortgese ter Untreue in Tat- zZ einheit mit gUng,. wegen einer wei- teren Unte rschlagung, wegen Tortge etzten Verstrickung bruchs und we ge: n einfachen

Für das Nachschlagewerk! Nicht für ale Antliche Sam lung!

Gesetz: StGB 8 266.

Rechtssatz:; Ob der Verkaufs skommissionär, de er den Verkaufserlös vertragswidrig für eigene Zweck e verwende et, Imtreue in der Form des Missbrauchs der ihm über die Kom E

missionsware- Singeräunten Verfügungs befugnis oder in der Form des’ reubrychs hinsic htlich des vereinnahn-

von Veran FE HAIR hekeh eht, hängt davon ab, ob er

Et 9 schon im Zeitpunkt des V ferkaufs der Kom ı188lonsware

zum Eigenverbrauch des Erlöses Ense ehloheen Bee Dderden Entschluss hierzu erst nach.dem Verkauf gefasst

hat.

Aktenze eichens. 4 StR 106/53. : ne Urteil des BGH vom 13. Mai 1953 LG Paderborn

4 StR 106/5 3

EEE NEEREREEEN

%

ImNamen des Volkes In der Strafsache gegen

geboren

je & as) PRIR rn DD S #5 Ft an} Ka >) uns i@ 55 8%) Yr for or 6) Ss 8) er) ee) as

wegen fortgesetzter Untreue u.2%

hat der 4. Strafsenat des Bundesge erichtshofs in der Sitzung

vom 13. Mai 1953,.an der teilgenommen ı haben:

‚Senats spräsident Dr. Groß als Vorsitzender, Bundesrichter Krumne Bundesrichter Dr. Hille Bundes richter Dr. Augustin Bundesrichter Kartin als .S bei isitzende Richter, ans en der nem

für ach ka

Urteil des Landgerichts in Paderborn vom 10. November 1952 mit den zugrunde liegenden Festst el ungen aufge- ‚hoben, soweit der Angeklagt 2

In diesen Umfa ng wird die Sache zu neuer Verhanälung

und Ents cheidung, such über die Kosten des Rechtsäit

n das tähapertent Aräckreiniegen.

de Rechnung tätig. Inden Jahren 19

trächtliche Umsätze

um etwa die Hälfte Zurich, Die Abwärtse ntwicklung des:Ge schl 3 eb geriet der Angeklagte in zunehmende: Ze hl ıngsschw MEI,

ftes begann

im Laufe des Jahres 1950; ne 1950 keiten, Am 10. September 1951 wurde Konkurs eröffnet; auf üle im Konkurs derung gen in Höhe von 18,000 DM kameı

>)

an bevorrecht igte Gläubiger zur Auss

‚Der Angek lagte ist von der Strafkammer unter Freisprechung im: übrigen W n Fortgese ter Untreue in Tat-

zZ einheit mit gUng,. wegen einer wei-

teren Unte rschlagung, wegen Tortge etzten Verstrickung

bruchs und we ge: n einfachen Bankrotts zu einer Gesamtstrafe

von! neun Monaten Ge fänen is und 200 DM Geiste ersatz-Ä Ü I, sowie zur teil-

Ss ne nen u t worden. Seine Revision

anne nsvorschriften und des sach-

lichen Rechtss ee Ps

(8 244 Abs 2 0) darin; dass dle zur Auf-

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Klärung. der entwicklung und 128° des Geschäfts des Ange-

nachfolgend n Konkurses ni

eie Umtertagen der Konkurses beige20-

Die Rüge 18T

P= Pe fassun

UV ‚Tatsachen angibt, die nach der AU r

den sind, und

ungenügend eri forscht wo!

nicht dartut, wele che Umstände dem Gericht

weitere} kufiklärung aufgeärängt haben (BCH 1 S+R 73/50 vom Ts Hebruar 1951). Die Strafkammer hat den Konkursverwalter als zeugen gehört. Das Urteil give Keinen as ‚punkt den

für, dass dessen AUSSAg® dem Ger icht keit en hinreichenden

Binblick in die ges schäftliche Entwicl lung ; und I Lage des > Re

ri or und nach ice fnu

D nicht vor. Der erste von der Revision a Urteils gründe en nthält eine Ta ‚ssachenfeststellung halts; ° em Ange eklagter en dur sch die Bilanz vom 17: Juli , 1951 \lechte Geschäftsl 1age

Bewusstsein Skommen ist, so. d reine Hoffnung

ern: hme' durch

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Kreüi schmann Bei

wW4 d erspru ch oe eihbide WLÜSESPEM 5 ee KA gegen ale Sr | sklag" leder, mit der er.

seir.heimliche hyingen aus Pi der Polizei

sachlichrecht

s101 Besh den Schuld- und Straf ausspruch Fällen, in denen der Angeklagte. verurteilt Soweit sie dabei Tatsachenfeststellungen angreift kann sie nieht gehört werden, Ih Ausführungen und die auf die Sachrüge gehbo Nachprüfung des Urteils führen zu folgend

1.) Den Tatbestand der Untreue und.der damit tateinheitlich zus ammentreffenden Unterschlagung hat die Strafkammer darin ges ehen, dass der Angeklagte von Dezember 1950

dem in die allgemeine

ab die aus Verke uf von . Kommissionsware

ce] ‚der : | zahlung

schäftska ‚sse geleg

"eigener Schulden verwendet hat, ohne

© e

gen reä ıtzleistung imstande gewesen zu zein. Be den dadurch insgesamt 193 Auftraggeber: die Konkurse des Angeklagten vollig ausfielen.

Unbedenklich geht die davon u ’

ae als Kommissionär 88 1 Abs 2 Nr 6,

soweit

weils schriftlich getr un en de

"vereinbarten bergab zahlen; aobale di ese bei.

erzielten Me hrpreis als.

in

aus;

bt und zur Bezur jederzeitletroffen wur-

späteren

das s der

585 HGB)

uf Beet Sachen

den je-

Es stand ihm damit kraft Rechts

über fremdes Vernögen zu. verfü

gehungsform)- Diese Verfügu:

in Frage gestellt; dass er :

legung vor sogsnannten Überga e Kommissionswäare nicht unter einem bestimmten Betrage zu

verkaufen.

Die. Stesfkamner "meint nun, .d Angeklagte.habe diese

mens var rn zum

‚ihm Kneeräimte Verf a er in

die seinen Auftraggeb e © e nicht getrennt aufbewahrt, sondern in die allgemei ne Geschs Kfts- |

> ”

iner ei igenen Schulden ver-

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kasse, und zur Tilgung Se

= ER t habe Dies er Ansicht könnte dann beigetreten werden,

Ger Angek klagte jeweils schon im Zeitpunkt ‚ger ve Aus-

serung der be sreffenden, Kommissionsware © entschlosse®e n gewesen wäre; den, Erlös dem Kon mittenten \ eanenthalten und; wenn. auch nur bis auf weiteres; für sich‘ zu verwenden (Rest 65; 251, 253). Dafür ‚gibt das Urteil jedoch keinen: Anhalts-,

punkt. Es ist sehr wohl lenkbar und nach Sachlage ‚sogar

wahrscheinli ch; dass der Angeklagte gen Entschlus 585 ‚sich 2

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an den Verkaufserlös sen ZU ls erst nachträglich - beim Anfall grösser } zefasst hat, Falls die Av ‚ST punrungen. der Stzes Fkamner di | "erstehen sein ollt en; dass Ges genstend ier dem Angeklagten eingeräumte di Verfügungsbefugnis auch

als solche ; 0 BEE ee 1öse, gewesen seien; und dass ai eser durch dere! eisennützi-

ge Venen seine Verfügungsbefugni® missbraucht habe; u widersprächen si ‚gen m festgestellten. Vertragsinhalt, nach

Ele ormissionswaren eingenor menen Gelder

al-

Zur

Abholung. verbli ebene tatsächliche Ve ügungsgewalt ent nielt für ihn kein e ärmächtigung, über aie Gelder zu ver-

.füg en: :

„Das Verhalte n des Angeklagt en

besta nd des Treubruchs (§ 266 StGB i übe

Form\.Als Verkaufs skommissionä är

Shungs

arte ver-

üraglich die Ver vflichtung, bei der Ausführung der ihm Über-

tragenen Geschäfte die Vermögensin nteressen seiner Auftragwahrzu nehmen, insbesondere en erzielenden vVer- . kaufserlöse sobald wie möglich en diese abzuführen (8 384 HGB; B Baumbach- Duden Anm 1 A zu 8 384 HGB; RGR Komm 2 HEB Ein u Anm 1 f zu § 384). Bei dieser Verpflichtung hande 1- te, es sich, wie in der Rechtspre chung anerkannt ist, nicht

um eine rein schuldrechtliche Verbinälichkeit, sondern um eine Treupf flicht im Sinne des § 266 StGB vgl u.a, RGSt 62

31 ‚ BEHSt 1, 186, 189) und zwar ohne Rück ksich+ darauf, in

2

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een Eigen tum die Verkaufserlöse beim: Empfang durch den Ingeklagten übergingen., Auch wenn entgegen der Annahme der Strafkammer nicht die Kommittenten, sondern Ger Angeklagte Eigentüner der verein wnahmten ı Beiden mirae, so gehörten diese doch im Innenve vhältnis wischen dem Angeklagte n und den Kommittenten zum Vermögen der. letzt eren. Die Kommittenten

hatten gegen den Angeklagt en nicht: nur eine zahlenmässig

bes stimmte Geläforderung, sondern einen Anspruch auf Ho

Pur

hrer Sachen erziel-

}

ausgabe gerade der durch den Verkauf 1

ten Geläbeträg e (vgl RGS +62,.58, 59; BEH 2 StR 200/51 von 15, Juni 1951; vgl auch § 392 kbs 2 HGB). I T

ansprüche vereitelte der Ar ngeklagte jadurch, dass

Bestand Ben ee En such die Kommis sionserlöse befanden, in vollem Umfang zur Bee. \ nn

eigenen semiden ausgab und sich dadurch ausse Kan

te,.den. Kom

ten die ihnen zukormme

len. en daele Ha ‚ndlungsuei ise

Termögensta Een m. Dieser

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keit des Angeklastien bei erheblich enden har 2 > StR 200/51 vom

1951).

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Bei QAles er Rechtslaß® kann es dahı ngestellt bleiben;

ob der Angeklagte; wie. die ‚Stra afkamnmer REN

vornherein zur getrennten Au Be) ewahrung der

sionswäar® eingenommenen Gelder. verpflichtet war; un ob -

daher bereit s. durch deren Vermischung mit ‚eigenen Geld nten. verletzt und.

gie greupf1s icht gegenüber den Kommitt: aiese en einen Vermögensnachteil zugefügt hat (Be A208 vgl such RG St 62,31): Auf die insoweit gegen da Urteil gerichteten ‚Angriffe der Revision praucht daher, nicht eingegangen ZU werden: a 2 Be

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seite hat gie Strafkammer fostges stellt;

der ewusst; dass er zur Bige enverwendung der für Ian Mindestens wirtschaftlien fremden Gelder nicht befugt sel: 23° sich such hansen denaont war oder mit

‚der rechnete und diese bi 1ligend in Kauf nah, zung der Ihm rldenaen Sreupflicht den teile jst Im Urteil

Ah unbederklich

Suren Be \ er

war nicht eusdr! hekiich =

den Urteilszusam ienhang als Überzeugung Gef Atratkammer

entnommen werden. Dies to1st ver der Tatsache; dass ale viertel) LEITEN; äle von

KHeugeh JEeLLS un ser” Braz-h ae Fa: Y £ { an ZUNG OR no25- Y AL

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‚.äben zur

wegen grösserer Schuldb

Abwendung der Zuangsveret epfändeten Sachen verwendete der Angeklagt Sengelder.

PR an Bon at kam

= = D HJ En

Unter diesen Umständen ka geklagten sei klar

K:

‚gen im Gesch

Fe} " Eee} 1. w

ie Rückzahlun

d nur.dahin ve

wenn zuch nur billiste,

Di e. Verurte ilung des Angeklagten wegen Untreue ist daher im Ergebnis nicht zu en Taler IE der Tatbestand der Unterschlagung nicht ausreichend festge- "stellt, Die Strafkammer hat angenommen, dass ‚gentüner der Verkaufser "löse nicht der Angeklagte, sondern sofort dic ‚Kommitte anten geworden seien, und dass der Angeklagte daher ‚durch die Ei N der Gelder I ne

Zügt:habes.. Den

® 3

‚über fremde Sache

treten werden.

Als Kommis

Namen ab»

TER. Komm

a Ka äufer der

"dass der Angekl agt (als Y

3

+ir die Kommi itt enten Eigentum an wollte, indem er die Übereignun

se bezog und durch Instongeschäft

baren Bes itz an den. Gelde begründete -(B 3a mbach-D Anmıa Bd zu § 383 HGB; RER Komm zum BGB Aum 3 zu § 164; RGZ 140, 223, 229; 100, 190, 1 93). a

Nach den bisherigen Feststellungen spricht auch "nichts dafür, gass die Kommittenten auf andere Weise ‚Eigen! um an den vom Angeklagten eingenommenen Verka uf erlösen erworben haben, insbesondere dadurch, dass sie, ‘mit dem Angeklagten bei Auftragserteilung vorweg den . Bigentunsübergang gemäss 88 930; 868 BGB eher haben (Rest 62, 32). Die von der Strafkamne sr im Sinne. eines, Geständnisses erwähnte len eeuosoree des Angeklagten in der Hauptverhandlu ung; eie für die Kommissionswaren. gezahlt ten "Gelder seien zumindest in Höhe “ ‚der Übergabeprei ise Bigentun der Kommittenten geworden,

vermag, wie die Revision zutre effend geltend macht, die Entscheidung dieser reinen Rechts frage nicht ZU

Le

beeinflussen. _

SinR aber, die Komnittenten. nicht mit der Impfang-

nahme der X Kaufpreise. ‚durch den Angekla 1-

bar Eigentümer der Gelder geworden, dann hat der An-

geklagte wess durch deren Vermischung mit eigenen 73° Y

Geld noch Au reh die Verfügung über den Wischbestand

5 de 48 “ BEB "MILT-

„an den aie Konnitbenten nach 88 ei

-10 =

auf. den Zeitpunkt der Hauptverh | i

Ta ze

Annah=

hoben werden; . die Auf 1

Un-

04 inheit' notwendig auf die Verurte i

2.) Die 5 tra kammer

e.

einfachen Bankerot ots nach

weil er in den Jahren 1950 bis 195 Warnungen Gurch den Zeugen Haas seine hohen Pr nehmen nicht dem Geschäftsrückgang entsprechend

schränkt hat: Das Übermass des

kammer in dem Missverhöltnis

La a I

u +sumsatz ZI au“

war, Durch diese hohen Priva

-..80 Lührt die Strafkammer a

ob die Anwen

oO reichen indes nicht aus, um nachzuprüfen, Ber . u

dung des § 240 Abs 1 Nr 1 KO auf re

werden, wenn dargetan wäre, dass de

n/sl von 8. enlar 1952,

ee des Verbrauchs 4 doch nicht

wenn le ar Vorwurf Ä In dieser Hins icht

nen ahnen der rechtlichen

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Privatbe etr treiben. des .Lebensstiles

Mietaufwand- vor mo!

könnte jedoch bei er euer ‚Pamili

s und bei der. allgemeinen Tage am Wohnu

dere. bei i der Hohe der Neubeunisten, mur © dann >

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eine 'so teure Wohnung genommen und trot z der Tennenlece

seiner geschäftlichen Lag® beibeha alten ha . Diese r

Nachwe x» wird bei den schwierigen Wohnungs‘ nis!

in den ka gerstörten Paderborn. schwer zu zühren sei 2

Dass sich der Ange klagte in anderer Beziehung vesentlic nätte einschränken können; bt bei der Grösse 8 seiner Be

\lestens für äle un innen des Jahres 1951 nicht

oline weiteres ersichti lich. Das Urteil lässt überdies nicht zweifels frei ersehen, welchen Zeitraum dic Strafkammer ‚der

Verurteilung nach

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‚Da sie ien Vorsatz ges Angeklagten auf 2 gie Finsicht der

ie Zeit vom 1. Ap

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Glauben versagt hat, richten sich di

220 Abs 1 Nr 1 KO zu Grunde gelegt Hate,

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sitzmittlerverhältnis nach 9 868 BB vereinbart hätten. ifel

küch hi jerüber fehlt eine zweifelsfreie Feststellung: Das

Einverständnis des Angeklast „ dass die Zeugin den Schran) vorübergehend noch. bei ihm s n se; ee ohne weiteres die Vereinbaru © eines Besitzmi iptlervern

ne haltnisses im Sinne des 8 868 BGBo

Nach den: Gesagte 4 bedar

£ auch der Vorsatz erneuter s

Tr Prüfung. Le Stra Fkamner hat das Bewusstsein des Angeklag-

ten; dass der Schrank der gehöre, bisher led aiglich. aus dem Vermerk auf der Kau ‚Fpreisaul ttung gofolger t, dass

die Köbel bei dem Angekla ten lagern Kö önntens u

| A.) Schliesslich ist auch die Verurteilung wegen gort gesetzten Vers trickungsbruchs nicht "fehlerfrei: Zwar Br st der Kussere matbestand des § 157 StGB ausreichend. dar getan. Jedoch geben die Erörterungen "zur inneren Tatse eite dem Verdacht Raum, dass die Stra ‚kammer den Rechts sbeg viff en der .bev ssten Fa ahrlässig-

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des bedingten Vorsatzes von keit nicht klar geschieden hat. Die allgen Heine Gleiche ültigkeit des an ige eklagten gegen‘ er gen Prändungen in sei-

nmer dazu ge

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nem Geschäft, die nach Ans sicht a 5 führt naben kann, dass sich der aneeilagte vor der Ver-

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