Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 164 Wirkung der Erklärung des Vertreters
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/164#abs-1 (1) Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen. Es macht keinen Unterschied, ob die Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfolgt oder ob die Umstände ergeben, dass sie in dessen Namen erfolgen soll.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/164#abs-2 (2) Tritt der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/164#abs-3 (3) Die Vorschriften des Absatzes 1 finden entsprechende Anwendung, wenn eine gegenüber einem anderen abzugebende Willenserklärung dessen Vertreter gegenüber erfolgt.
Wird zitiert von 1.593 Entscheidungen zu § 164 BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Düsseldorf, 17.12.2024 – 3 SLa 139/24
- BGH, 02.04.2014 – VIII ZR 282/13Wohnraummiete: Offenlegung der Stellvertretung bei einem MieterhöhungsverlangenZitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 07.10.2024 – 20 W 45/22
- LAG Hamm, 10.10.2018 – 2 Sa 543/18
- LG Wiesbaden, 08.07.2010 – 9 S 44/09
- BVerfG, 17.07.2008 – 2 BvR 2340/06
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 04.08.2026 – 6 Kart 2/26 (V)Besonderes Missbrauchsverfahren: Voraussetzungen der Kündigung eines Biogasbilanzkreisvertrages wegen Unterspeisungen und Zulässigkeit der Saldierung von Unterbilanzkreisen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- ArbG Düsseldorf, 23.07.2026 – 9 Ca 599/26Schwerbehinderung - Bewerbungsverfahren - Unterlassene Meldung der Stelle an die Agentur für Arbeit - Vermutung der Benachteiligung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Hamm, 16.07.2026 – 34 U 11/25Anlageberatung: Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag beim Erwerb einer Denkmalschutzimmobilie Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 164 BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.