§ 392
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 18
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 07.10.2003 – 27 U 81/03
- LG Bonn, 01.04.2004 – 18 O 215/03Zitiert von 1
- LG Hagen, 12.03.2003 – 2 O 395/02Zitiert von 1
- OLG Köln, 25.08.2004 – 2 U 91/04
- KG, 26.06.2012 – 4 U 92/10
- BGH, 21.07.2016 – I ZR 229/15Besonderes Arten des Kommissionsgeschäfts: Vorliegen eines Kommissionsagenturverhältnisses; Ausgleichsanspruch eines Kommissionsagenten bei Vertragsbeendigung; Übernahme des Kundenstamms in einem stationären Sonderpostenmarkt durch den Kommittenten und Reichweite der Informationspflichten des Kommissionsagenten/ehemaligen MarktleitersZitiert von 8
Zuletzt entschieden
- FG Hamburg, 08.07.2025 – 4 K 8/25
- LG München II, 09.06.2021 – 37 O 5667/20Zitiert von 1
- OLG Frankfurt am Main, 10.06.2020 – 6 U 46/18Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 392 HGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/392#abs-1 (1) Forderungen aus einem Geschäfte, das der Kommissionär abgeschlossen hat, kann der Kommittent dem Schuldner gegenüber erst nach der Abtretung geltend machen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/392#abs-2 (2) Jedoch gelten solche Forderungen, auch wenn sie nicht abgetreten sind, im Verhältnisse zwischen dem Kommittenten und dem Kommissionär oder dessen Gläubigern als Forderungen des Kommittenten.