Gesetze / Landesrecht Hessen / 85-69

Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (VO-BGW)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2008 Nr. 14, vom 21.07.2008, verkündet am 24.07.2008 · Stand: 07.12.2013 · letzte Änderung: Verordnung vom 28.11.2013

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Zweck und Anwendungsbereich
  2. § 2 Begriffsbestimmungen
  3. § 3 Überwachung
  4. § 4 Bewertung der Badegewässerqualität
  5. § 5 Einstufung und qualitativer Zustand der Badegewässer
  6. § 6 Badegewässerprofile
  7. § 7 Bewirtschaftungsmaßnahmen in Ausnahmesituationen, Maßnahmen bei hohen Einzelwerten
  8. § 8 Gefährdung durch Cyanobakterien
  9. § 9 Andere Parameter
  10. § 10 Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Gewässern
  11. § 11 Beteiligung der Öffentlichkeit
  12. § 12 Information der Öffentlichkeit
  13. § 13 Berichterstattung
  14. § 14 Zuständigkeiten
  15. § 15 Kosten
  16. § 16 Aufhebung bisherigen Rechts
  17. § 17 Inkrafttreten
  18. Anlage 1
  19. Anlage 2 BEWERTUNG UND EINSTUFUNG VON BADEGEWÄSSERN
  20. Anlage 3 BADEGEWÄSSERPROFIL
  21. Anlage 4 ÜBERWACHUNG DER BADEGEWÄSSER
  22. Anlage 5 REGELN FÜR DEN UMGANG MIT PROBEN FÜR MIKROBIOLOGISCHE ANALYSEN

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.