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VO-BGW

§ 17 Inkrafttreten

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2008 Nr. 14 · Stand: 07.12.2013

Diese Verordnung tritt mit Ausnahme von § 15, der am Tage nach der Verkündung in Kraft tritt, mit Wirkung vom 24. März 2008 in Kraft.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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