Gesetze / Landesrecht Hessen / VO-BGW
VO-BGW§ 17 Inkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2008 Nr. 14 · Stand: 07.12.2013
Diese Verordnung tritt mit Ausnahme von § 15, der am Tage nach der Verkündung in Kraft tritt, mit Wirkung vom 24. März 2008 in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.