Gesetze / Landesrecht Hessen / VO-BGW
VO-BGW§ 8 Gefährdung durch Cyanobakterien
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2008 Nr. 14 · Stand: 07.12.2013
(1) Deutet das Profil des Badegewässers auf ein Potential für eine Massenvermehrung von Cyanobakterien hin, so sind Untersuchungen durchzuführen, um mögliche Gefahren für die Gesundheit zu erkennen.
(2) Kommt es zu einer Massenvermehrung von Cyanobakterien und wird eine Gefährdung der Gesundheit festgestellt oder vermutet, so sind unverzüglich angemessene Bewirtschaftungsmaßnahmen zu ergreifen.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.