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VO-BGW

§ 16 Aufhebung bisherigen Rechts

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2008 Nr. 14 · Stand: 07.12.2013

Die Badegewässerverordnung vom 15. Dezember 1998 (GVBl. 1999 I S. 3)¹) wird aufgehoben.

¹) Hebt auf GVBl. II 85-51

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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