Gesetze / Landesrecht Hessen / 320-210

Verordnung über Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2016 Nr. 17, vom 17.11.2016, verkündet am 02.12.2016 · Stand: 01.04.2022 · letzte Änderung: Verordnung vom 12.04.2022

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. Amtliche Inhaltsübersicht
  2. ERSTER TEIL · Zuständigkeiten nach dem Beamtenstatusgesetz und dem Hessischen Beamtengesetz
  3. § 1
  4. § 2
  5. § 3
  6. ZWEITER TEIL · Zuständigkeiten nach der Hessischen Beihilfenverordnung
  7. § 4
  8. DRITTER TEIL · Zuständigkeiten nach laufbahnrechtlichen Vorschriften
  9. § 5
  10. VIERTER TEIL · Zuständigkeiten nach urlaubsrechtlichen Vorschriften
  11. § 6
  12. § 7
  13. § 8
  14. FÜNFTER TEIL · Zuständigkeiten nach dem Hessischen Disziplinargesetz
  15. § 9
  16. SECHSTER TEIL · Zuständigkeiten nach dem Hessischen Reisekostengesetz und dem Hessischen Umzugskostengesetz
  17. § 10
  18. § 11
  19. SIEBENTER TEIL · Zuständigkeiten für die Entscheidung über Widersprüche
  20. § 12
  21. ACHTER TEIL · Zuständigkeiten nach der Dienstjubiläumsverordnung
  22. § 13
  23. NEUNTER TEIL · Zuständigkeiten in Besoldungsangelegenheiten
  24. § 14
  25. ZEHNTER TEIL · Zuständigkeitsvorbehalt
  26. § 15
  27. ELFTER TEIL · Schlussvorschriften
  28. § 16
  29. § 17

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.