Gesetze / Landesrecht Hessen / 320-210
ELFTER TEIL
Schlussvorschriften
§ 16
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2016 Nr. 17 · Stand: 01.04.2022
Die Verordnung über Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 7. November 2006 (GVBl. I S. 565)¹), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Dezember 2011 (GVBl. I S. 762), wird aufgehoben.
¹) Hebt auf FFN 320-174
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.