Gesetze / Landesrecht Hessen / 320-210

ELFTER TEIL
Schlussvorschriften

§ 16

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2016 Nr. 17 · Stand: 01.04.2022

Die Verordnung über Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 7. November 2006 (GVBl. I S. 565)¹), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Dezember 2011 (GVBl. I S. 762), wird aufgehoben.

¹) Hebt auf FFN 320-174

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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